Überblick zur Zulassungssituation der Pflanzenschutzmittel im Forst zum Herbst 2022
eingestellt: 25.09.2022
Anfang September wurden die Zulassungen einiger Pflanzenschutzmittel (PSM) erneuert bzw. verlängert. Es handelt sich vor allem um Wiederzulassungen im Bereich der Wildschadensverhütungsmittel, sowie um die Verlängerung der Zulassung eines Insektizids zur Borkenkäfer- und Rüsselkäferbehandlung.
Erst als letztes Mittel der Wahl, nach Ausschöpfung aller nicht-chemischen Maßnahmen, auf Basis einer Prognose und nur, wenn Gefahr in Verzug besteht, sollte eine auf das Minimum beschränkte PSM-Anwendung nach guter fachlicher Praxis in Erwägung gezogen werden.
1. Grundsätzliche Anmerkungen
Aufgrund der befristeten Zulassung von Pflanzenschutzmitteln kommt es vor, dass sich im Laufe eines Kalenderjahres die Zulassungssituation ändern kann. Infolge unvorhersehbarer, kurzfristiger Änderungen im Zulassungsgeschehen – z.B. eines amtlichen Widerrufs eines Pflanzenschutzmittels – sind die nachfolgenden Angaben zu den Indikationen ohne Gewähr.
Die aktuell zugelassenen Pflanzenschutzmittel finden Sie monatsaktuell in der Online-Datenbank »Pflanzenschutzmittel« des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). „Weiteres finden Sie hier“
2. Insektizide für die Borkenkäfer- und RüsselkäferbekämpfungArbeiter mit Schutzanzug bei Polterspritzung auf einem Holzpolter
Quelle: R. Petercord
Sei es zur Borkenkäferbekämpfung am Holzpolter oder zur Rüsselkäferbehandlung auf den immer weiter zunehmenden Aufforstungsflächen: Die Zulassung des Insektizids "KARATE® FORST flüssig" wurde vorerst bis zum 28. Februar 2023 verlängert - und zwar unter Beibehaltung der auch bisher geltenden Anwendungsbestimmungen."KARATE® FORST flüssig" ist damit im Forst das einzige Insektizid mit aktueller Zulassung gegen rinden- und holzbrütende Borkenkäfer sowie gegen Rüsselkäfer. „Weiteres finden Sie hier“
3. Rodentizide zur Bekämpfung von Scher-, Erd-, Feld- und Rötelmaus im Forst
Die Zulassungssituation für die im Bereich „Forst“ einsetzbaren Rodentizide bleibt im Vergleich zu unserer letzten Meldung aus dem März 2022 unverändert. „Weiteres finden Sie hier“
Quelle: Blickpunkt Waldschutz 17/2022 der Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft von Emanuel Geier, Andreas Hahn