Probleme am Holzmarkt - Insolvenz Ziegler Holding GmbH

eingestellt 29.11.2024

Liebe Mitglieder,

wie Sie den Medien entnehmen konnten, hat die Dachgesellschaft unseres Kunden, Ziegler Forst Service (ZFS), am 20.11.2024 Insolvenz angemeldet.

Sollten wir Ihr Holz über ZFS vermarktet haben, seien Sie bitte unbesorgt. Um das Risiko vor Zahlungsausfällen möglichst gering zu halten und die Sicherheit zu erhöhen, beliefern wir eine Vielzahl an Kunden. Diese Kunden werden vor Vertragsabschluss von unserem Dachverband, der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken, auf Zuverlässigkeit und Kreditwürdigkeit geprüft. Zudem sind alle unsere Holzverkäufe bis zu einem bestimmten Betrag gegen einen Zahlungsausfall abgesichert und es bestehen Bankbürgschaften.

Wir gehen aktuell davon aus, dass wir Ihr Holzgeld wie gewohnt ausbezahlen können. Sie können Ihr Holz auch weiterhin über uns vermarkten. Aktuell erwarten wir keine größeren Schwankungen am Holzmarkt und stehen Ihnen mit unserem Service in vollem Umfang zur Verfügung.

Bitte sehen Sie von weiteren Anfragen ab. Sollte es neue Informationen geben, werden wir Sie über unsere Homepage informieren.

Ihr WBV-Team

EUDR-Erleichterungen sind in Gefahr! Wir brauchen Ihre Unterstützung!

eingestellt 28.11.2024

Email des Bayerischen Waldbesitzerverbandes vom 25.11.2024

Wir brauchen dringend Ihre Unterstützung! Jetzt müssen Sie als Waldbesitzer und Forstzusammenschluss aktiv werden, denn die vom EU-Parlament verabschiedeten Änderungen zur EUDR (EU-Entwaldungsverordnung / EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten) und damit eine praxisnahe Vollzugsmöglichkeit sind in Gefahr.

In ihrer jetzigen Ausformulierung ist die EUDR für unsere heimische Forstwirtschaft nicht anwendbar. Sie ist ein Paradebeispiel für Überregulierung und Bürokratismus.

Unsere heimische Forstwirtschaft wird in der EUDR auf die gleiche Stufe gestellt, wie Investoren in anderen Ländern, die auf begrenzte Zeit Waldflächen über Konzessionen bewirtschaften. Damit wird es zu einem Erstarken von multinationalen Konzernen zu Lasten von unseren Familienstrukturen im ländlichen Raum kommen. Weder diese Entwicklung noch die überbordende Bürokratie, die mit der EUDR kommen wird, leisten einen Beitrag, die globale Entwaldung zu reduzieren!

Deshalb ist es zwingend erforderlich, die vom Europäischen Parlament vorgeschlagene „Null Risiko“-Kategorie in der EUDR zu verankern. Dieser Ansatz für Länder, in denen es nachweislich keine Entwaldung gibt, schützt die Ziele der Verordnung und entlastet diejenigen Staaten, die bereits nachhaltige Forstwirtschaft im Rahmen eines starken gesetzlichen Rahmens betreiben. Für die Länder, die dies noch nicht tun, wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, ihre Waldbewirtschaftung nachhaltiger zu gestalten. Dieses Vorgehen ist WTO-konform, da es weder Drittstaaten einseitig benachteiligt noch Länder innerhalb der EU pauschal bevorzugt.

Mit der Schaffung einer zusätzlichen vierten Risikokategorie kann eine bürokratiearme und praxisnahe Anwendung der EUDR möglich werden.

Jetzt ist es dringend notwendig, dass Sie sich an die EU-Kommission und auch an Ihre Bundestagsabgeordneten wenden, um den Druck für eine Änderung der EUDR zu erhöhen. Wir haben jetzt die einmalige Chance, Änderungen in der EUDR zu erwirken!

Ergebnisse des Forstlichen Gutachtens: "Ein „Weiter so“ können wir uns nicht mehr leisten"

eingestellt 28.11.2024

Mit gemischten Gefühlen bewerten die Waldbesitzer die Ergebnisse des aktuellen Vegetationsgutachtens, das heute im Landtag vorgestellt wurde. Die erfassten Verbesserungen reichen nicht aus, eine grundsätzliche Trendwende ist leider immer noch nicht sichtbar.

Besorgniserregend ist die Situation im Bergwald und hier insbesondere bei der Tanne. Uns läuft die Zeit davon, unsere Wälder fit für den Klimawandel zu machen. Denn der Waldumbau in klimastabile Mischwälder kann nur funktionieren, wenn auch die Jagd funktioniert. Dass noch immer knapp die Hälfte der bayerischen Hegegemeinschaften eine nicht tragbare Verbissbelastung aufweisen, zeigt ein erschreckendes Bild aus den Wäldern. Hier kommen wichtige Baumarten für den Zukunftswald nicht hoch. Noch problematischer ist die Situation in den 22 % der dauerhaft roten Hegegemeinschaften, also dort, wo seit den letzten fünf Inventuren (seit 2012) eine zu hohe oder deutlich zu hohe Verbissbelastung vorliegt. Hier sind alle Beteiligten - Grundbesitzer, Jäger und insbesondere auch die Jagdbehörden - gefordert, gemeinsam die dringend notwendige Trendwende einzuleiten, denn es wird eingesetzeswidriger Zustand toleriert.

Vollständige Presseinformation des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom 27.11.2024

Mäuse-Monitoring 2024 und rechtliche Hinweise

eingestellt 28.11.2024

Die Mäusedichten sind auch in diesem Jahr auf einem hohen Niveau. Besonders gefährdet sind vergraste Aufforstungsflächen. Achtung: In der nächsten Saison gibt es rechtliche Änderungen. Betroffen sind das bisherige Prognoseverfahren und die Bekämpfung mit Schlagfallen, welche nicht mehr den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes entspricht. Mehr

Quelle: Blickpunkt Waldschutz Nr. 15/2024

Verschiebung der Einführung der EUDR

eingestellt 15.11.2024

Information des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom 15.11.2024

Gestern hat das EU-Parlament über die Verschiebung der Einführung der EUDR um ein Jahr abgestimmt. Im Rahmen dieser Abstimmung wurden vorab einige inhaltliche Änderungsanträge Seitens der EVP eingebracht.

Die zuständige Abgeordnete der EVP-Fraktion, Christine Singer, hatte im Vorfeld intensiven Kontakt zum Waldbesitz. Gemeinsam mit dem bayerischen Abgeordneten Stefan Köhler hat die EVP einen Vorschlag, der federführend vom Österreichischen Waldverband erarbeitet und eng mit den Verbänden abgestimmt wurde, aufgenommen. In diesem geht es um die Einführung einer vierten Kategorie „kein Risiko“ für Länder, in denen nachweislich seit 1990 keine Entwaldung stattgefunden hat. Mit dieser neuen Kategorie werden die Dokumentationspflichten für Waldbesitzer in den entsprechenden Regionen (bspw. Deutschland) spürbar verringert.

Novelle Bundeswaldgesetz abgesagt

eingestellt 14.11.2024

Information des Bayerischen Waldbesitzerverbandes vom 12.11.2024

Die politischen Entwicklungen in Berlin haben auch Auswirkungen auf die Novelle des Bundeswaldgesetzes (BWaldG). Anfang November wurde ein weder im Bundeskabinett verabschiedeter noch zwischen den Ressorts abgestimmter Gesetzentwurf dazu in die Verbände- und Länderanhörung gegeben. Gestern nun informierte das Bundeslandwirtschaftsministerium, dass mit einer Novelle des Bundeswaldgesetzes in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen sei. Damit ist dieses Gesetzgebungsverfahren gescheitert und beendet.

Mit der Forstministerin unterwegs im vom Borkenkäfer gezeichneten Frankenwald

eingestell 12.11.2024

Bild 1 final

Der Frankenwald nach 6 Jahren Käferkalamität, Foto: Nina Meyer 

Die Forstwirtschaftliche Vereinigung Oberfranken hatte Forstministerin Michaela Kaniber am 04.11.2024 zu einem Besuch in den Frankenwald eingeladen. Hier ist durch den Borkenkäferbefall seit 2018 die größte zusammenhängende Kahlfläche Bayerns mit knapp 500 Hektar entstanden. Allein im Landkreis Kronach sind in den vergangenen Jahren rund 8.300 Hektar Kahlflächen durch den Borkenkäfer entstanden. Das macht schnelle Gegenmaßnahmen notwendig. Mit dem Zukunftsprojekt „Der neue Frankenwald“ hat die Forstministerin vor zwei Jahren ein Maßnahmenpaket für die Region gestartet. Mit finanzieller Unterstützung durch die Bayerische Forstverwaltung werden die Kalamitätsflächen im Frankenwald insektizidfrei aufgearbeitet und wiederaufgeforstet. Hierzu werden auch moderne Forstmaschinen, mithilfe der örtlichen Waldbesitzervereinigungen eingesetzt, wie ein Rotationsgrader mit Plattenverdichter zur Wegeinstandsetzung und ein Harvester mit Saataggregat eingesetzt. An der Veranstaltung nahmen rund 50 Vertreter und Vertreterinnen aus Forstverwaltung, Privatwaldbesitz und forstlichen Zusammenschlüssen teil. Von der WBV Kreuzberg kamen der 1. Vorsitzende Georg Rothlauf, der 2. Vorsitzende Bernhard Roppelt, Geschäftsführer Matthias Koch sowie Forstmatsrat Matthias Jessen vom Amt für Ernähung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg.

Bild 2 final WBV KB

Bernhard Roppelt, Matthias Koch, Forstministerin Michaela Kaniber, Georg Rothlauf und Christian Dormann (WBV Hollfeld) (v.l.n.r.)
Foto: Jörg Ermert, FVO

Hier finden Sie uns


WBV Kreuzberg
Von-Seckendorf-Straße 10
91352 Hallerndorf

Sie finden uns im alten Forsthaus am Rathaus.

So erreichen Sie uns

Do. von 15:00 - 18:00 Uhr

0 95 45 / 44 12 75

0 95 45 / 44 12 76

kontakt@wbv-kreuzberg.de

Besuchen Sie uns auch hier:

Instagram

Newsletter

Hier können Sie sich für unseren Newsletter anmelden:

Wir sind Mitglied

 PEFC Logo Kreuberg final  Logo Bayersicher Waldbesitzerverband final
 proholz rgb final  FVO Logo final
 
 
 
© 2024 WBV Kreuzberg

Instagram

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Diese sind essenziell für den Betrieb der Seite. Sogenannte "Tracking Cookies" sind nicht im Einsatz.

Beachten Sie bitte, dass bei einer Ablehnung eventuell nicht mehr alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.