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der Waldbesitzervereinigung Kreuzberg e. V.
Aktuelle Infos
LWF: Holzhackschnitzel richtig lagern
eingestellt 31.10.2024
Fachgerecht angelegte Holzhackschnitzel - Miete (Miete = „langer Haufen“) von ca. 1.000 Schüttraummetern. (Foto: Nicolas Hofman, LWF)
Der Klimawandel hat die bayerische Forstwirtschaft fest im Griff: Auf Stürme und Hitze folgt meist der Borkenkäfer - das führte auch im vergangenen Jahr erneut zu hohen Schadholzmengen. Mit dem Häckseln von Waldrestholz haben Waldbesitzende eine effektive Maßnahme zur Hand, die weitere Ausbreitung des Borkenkäfers einzudämmen. Doch was ist eigentlich für eine fachgerechte und ordnungsgemäße Lagerung der Holzhackschnitzel zu beachten? Auf häufig gestellte Fragen gibt die LWF mit ihren neuen „FAQs zur Lagerung von Holzhackschnitzeln“ die richtige Antwort.
Vollständige Presseinformation der LWF vom 29.10.2024
Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ voll ausgeschöpft
eingestellt 22.10.2024
Auszug aus der Presseinformation des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 18.10.24
"Das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (KWM) ist überaus erfolgreich und wird voll ausgeschöpft. Bislang wurden etwa 9.000 Anträge positiv beschieden. Damit konnte über ein Fünftel (21 Prozent) des Privat- und Körperschaftswaldes in Deutschland erreicht werden mit einer geförderten Waldfläche von über 1,6 Millionen Hektar. Die einzelnen Förderungen sollen über einen Zeitraum von jeweils zehn bzw. zwanzig Jahren laufen. Die Waldbesitzenden verpflichten sich über diesen Zeitraum, einen Kriterienkatalog langfristiger Klimaschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen in ihren Wäldern umzusetzen. Das Förderprogramm wurde 2022 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gestartet und wird seit 2024 aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) vom Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) finanziert – die Federführung wird seither von BMEL und BMUV gemeinsam wahrgenommen.
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Aufgrund der hohen Nachfrage sind die bereitgestellten Mittel im ANK nun voll ausgeschöpft. Bis auf Weiteres können beim Projektträger Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) keine neuen Erstanträge mehr entgegengenommen und bearbeitet werden. Hierunter fallen leider auch bereits eingegangene Erstanträge aus dem Jahr 2024, die nun abgelehnt werden müssen. Mit dieser gemeinsamen Entscheidung zusammen mit dem BMUV stellen wir sicher, dass bereits bewilligte Anträge weiterhin verlässlich gefördert werden können. Derzeit informiert die FNR als Projektträger alle betreffenden Antragstellenden."
Vollständige Presseinformation des BMEL vom 18.10.24
Bundeswaldagentur bestätigt gute Arbeit des Waldbesitzes für Bayerns Wälder
eingestellt 14.10.2024
Waldwirtschaft und Holznutzung sind die Antwort für stabile Wälder
„Wir sind durch die Ergebnisse der Bundeswaldinventur für Bayern voll und ganz bestätigt. Aktive Waldbewirtschaftung schafft Artenvielfalt und gesunde Mischwälder und produziert den wertvollen Rohstoff Holz“, so Bernhard Breitsameter, Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbandes in einer ersten Reaktion auf die Ergebnisse der BWI IV. Die Bundeswaldinventur ist eine im 10-jährigen Tur- nus stattfindende Inventur der Wälder in Deutschland. Seit der letzten BWI III hat der Holzvorrat in Bayerns Wäldern von 0,99 Mrd. m³ auf 1,01 Mrd. m³ weiter zugenommen. Aufgrund der starken Dürre- und Käferjahre, die große Mengen wertvollen Holzes gekostet haben, ist dies ein Beleg für die weiter konsequent nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder in Bayern. Der Holzvorrat ist weiter angewachsen.
Vollständige Presseinformation
Quelle: Presseinformation des Bayerischen Waldbesitzerverbands e.V. vom 08.10.2024
Verschiebung der EUDR um ein Jahr
eingestellt 14.10.2024
Etappenziel erreicht – inhaltliche Überarbeitung weiter dringend erforderlich
Eine gute Nachricht für unsere bayerischen Waldbesitzer und Forstbetriebe. Wie heute aus Brüssel bestätigt, plant die EU-Kommission dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament zu empfehlen, die Einführung der EUDR (Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten) um ein Jahr zu verschieben. Die Regelungen sollten demnach für Großunternehmen erst zum 30.12.2025 und für Klein- und Kleinstunternehmen erst zum 30.06.2026 verbindlich werden. Hintergrund ist, dass die dazu erforderlichen Online-Portale nach Ansicht der Branche bis heute nicht einsatzfähig sind. Jedenfalls ist eine rechtskonforme Umsetzung und Implementierung für die Forstbetriebe bis zum 30.12.2024 nicht darstellbar. Darüber hinaus betrifft dies nicht nur Holz aus bayerischen Wäldern sondern zudem die Rohstoffe Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Naturkautschuk und Rind. Ganze Industriezweige hatten sich EU-weit gegen die Umsetzung der EUDR gewandt.