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der Waldbesitzervereinigung Kreuzberg e. V.

Aktuelle Infos

Wir suchen ab sofort eine Bürokraft in Teilzeit

eingestellt 11.02.2025

Für das Büro der Waldbesitzervereinigung Kreuzberg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Bürokraft (m/w/d) für 15 Wochenstunden

Ihr Profil:
•    Abgeschlossene kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung
•    Hohes Maß an Selbständigkeit, Organisationsfähigkeit und Belastbarkeit
•    Hohe soziale Kompetenz und Freude an der Zusammenarbeit mit Privatwaldbesitzern
•    Teamfähigkeit und Flexibilität
•    Sehr gute Kenntnisse der gängigen MS-Office-Anwendungen (Outlook, Word)
•    Fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

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Spanner und Spinner werden von der LWF überwacht

eingestellt 18.03.2025

Foto PM Monitoring 1

Ein Mitarbeiter der LWF beim Zählen weiblicher Frostspanner auf einem Leimring an einer Eiche bei Heidenfeld im Landkreis Schweinfurt (Foto: Cornelia Reichert, LWF)


Das Waldschutzteam der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) überwacht die Entwicklung von zwei Schmetterlingsarten in Eichenwäldern: Frostspanner und Schwammspinner. Sollten in einem Sommer die Raupen dieser beiden Arten in Eichenkronen fressen, werden das einige der Bäume nicht überleben.

Frostspanner sind eine eher unscheinbare Nachtfalterart: Während die Männchen nachtaktiv sind, können die Weibchen nicht fliegen. Somit beobachtet man diese Art nicht einfach zufällig. Daher fallen Sie den meisten Menschen vermutlich kaum auf. Für das wissenschaftliche Monitoring macht man sich die Flugunfähigkeit aber zu Nutze: Mit Leimringen kann man die an den Stämmen hoch krabbelnden Weibchen fangen und zählen.

Der Schwammspinner leben etwas auffälliger: Die Falter sind tagaktiv und verdecken Ihre Eigelege in einer gelbbraunen Afterwolle. Dadurch bekommen diese ein schwammartiges Aussehen, was der Art ihren Namen einbrachte.

Vollständige Presseinformation der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) vom 14.03.2025

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Afrikanische Schweinepest (ASP) auf dem Vormarsch – Eintrag nach Bayern wird befürchtet

eingestellt 11.03.2025

Eine Viruserkrankung mit fataler Wirkung für Haus- und Wildschweine
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die Wild- und Hausschweine betrifft. Die Infektion führt bei Schweinen zu einer schweren, fiebrigen Erkrankung, die häufig innerhalb weniger Tage zum Tod führt. Derzeit gibt es weder eine Therapie noch eine Impfung. Schweine infizieren sich entweder durch direkten Kontakt mit erkrankten oder verendeten Artgenossen oder durch indirekten Kontakt. Indirekte Infektionsquellen können z.B. virushaltige, nicht durcherhitzte Speiseabfälle (z. B. Salami, roher Schinken), kontaminierte Gerätschaften (z.B. Mistgabel, kontaminierte Kleidung) sowie kontaminierte Futterpflanzen sein. Das Virus hat eine sehr hohe Widerstandsfähigkeit in der Umwelt und kann auch nach mehreren Monaten noch infektiös sein. Für Menschen und andere Tierarten ist das Virus ungefährlich.

Die ASP nähert sich Bayern
Die ersten Fälle bei Wildschweinen in Deutschland traten im Herbst 2020 in Brandenburg und Sachsen auf. Während sich die Lage im deutsch-polnischen Grenzgebiet in den letzten zwei Jahren stabilisierte, kam es im Juni 2024 zum ersten Ausbruch der ASP bei Wildschweinen in Hessen. Seither gab es über 500 Fälle (Stand 06.12.2024) bei Wildschweinen in Hessen und benachbarten Landkreisen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Aufgrund der geringen Entfernung zur bayerischen Grenze wird ein Eintrag in die bayerische Schwarzwildpopulation befürchtet.
Seit dem Jahr 2021 waren in Deutschland – insbesondere in Brandenburg und seit 2024 in Hessen - einzelne Hausschweinebestände von der Seuche betroffen.

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Aktualisierte BMEL-Handreiche für Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen zur Vorbereitung auf die EUDR

eingestellt 27.02.2025

BMEL Handreiche EUDR 26.02.2025

Hilfestellung für praktikable Anwendung: Mit der Handreiche zur Anwendung der EU-Verordnung (2023/1115) über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) in der Forstwirtschaft in Deutschland unterstützt das BMEL Waldbesitzer, die ab dem 30.12.2025 Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Bild: Alex Stemmers-Story/stock.adobe.com


BMEL unterstützt Waldbesitzer bei Vorbereitung auf die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte

Hilfestellung für praktikable Anwendung

Zur rechtssicheren Vorbereitung der deutschen Forstwirtschaft auf den Anwendungsstart der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) am 30. Dezember 2025 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seine Handreiche aktualisiert. Darin werden die tatsächlichen Anforderungen, die für die Forstwirtschaft in Deutschland relevant sind, bündig zusammengefasst und Wege für eine praktikable und effiziente Anwendung aufgezeigt.

Mit der Handreiche werden offene Fragen aus der Branche aufgegriffen und insbesondere für Kleinprivatwald, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse oder auch kleinere Kommunen eine konkrete Hilfestellung angeboten. Die Handreiche zeigt anhand von praxisnahen Beispielen konkrete Lösungswege für die Umsetzung der EUDR auf. Sie ist somit für die Forstwirtschaft ein wichtiges Begleitdokument zur EUDR und den Leitlinien und FAQs der Europäischen Kommission.

Die aktualisierte BMEL-Handreiche kann hierheruntergeladen werden.

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Aktuelle Zulassungssituation der gängigsten Pflanzenschutzmittel im Forst

eingestellt 20.02.2025

Informationen der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) vom 17.02.2025

Mit dieser Ausgabe unseres Newsletters „Blickpunkt Waldschutz“ möchten wir einen Überblick über die aktuelle Zulassungssituation der Pflanzenschutzmittel im Forst geben. Für sämtliche Pflanzenschutzmittelanwendungen gilt, dass deren Dokumentationen ab dem Jahr 2026 in elektronischer Form geführt werden müssen.

Im Einsatzgebiet Forst stehen den Waldbesitzenden insbesondere bei der Borkenkäfer-, Rüsselkäfer- und der Mäusebekämpfung chemische Pflanzenschutzmittel (PSM) zur Verfügung. Diese sind immer nur das letzte Mittel der Wahl, wenn alle nicht-chemischen Maßnahmen ausgeschöpft sind und nur wenn auch Gefahr im Verzug ist. Dann kann eine auf das Minimum beschränkte PSM-Anwendung nach guter fachlicher Praxis in Erwägung gezogen werden. mehr

aus LWF-Blickpunkt Waldschutz Nr. 1/2025 von Emanuel Geier und Andreas Hahn

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