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der Waldbesitzervereinigung Kreuzberg e. V.
Aktuelle Infos
Alois Rainer tritt Amt als Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat an
eingestellt 13.05.2025
Cem Özdemir und Bundesminister Alois Rainer, Quelle: BMEL
Alois Rainer wurde am 06.05.2025 in Berlin von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum neuen Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ernannt. Nach der anschließenden Vereidigung im Deutschen Bundestag fuhr der Minister zur Amtsübergabe mit seinem Vorgänger Cem Özdemir am Berliner Dienstsitz in der Wilhelmstraße und stellte sich dabei seinen Mitarbeitenden vor.
Zu seinem Amtsantritt erklärt Bundesminister Rainer: „Unsere Landwirtschaft ist das Rückgrat des ländlichen Raums – sie verdient Wertschätzung, Verlässlichkeit und faire Rahmenbedingungen. Es ist mir eine große Ehre und Verantwortung, das Amt des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zu übernehmen. Für mich ist das kein Beruf, sondern eine Berufung. Mein Ziel ist es, im Einklang mit Umwelt und Tierwohl beste Bedingungen für die Landwirtschaft in Deutschland zu schaffen. Wir müssen unsere bäuerlichen Familienbetriebe stärker entlasten und ihnen mehr Planungssicherheit geben. Bürokratieabbau ist dabei kein Schlagwort, sondern eine politische Verpflichtung! Der ländliche Raum ist nicht nur unsere Herkunft – er ist unsere Zukunft. Ihn als Lebensraum zu stärken, als Wirtschaftskraft zu fördern und als Heimat lebendig zu halten, ist mein Anspruch.
LWF: "Borkenkäfer: Großteil der Überwinterer ausgeflogen – Bohrmehlsuche jetzt!"
eingestellt 12.05.2025
Foto: Ausgewachsenen Borkenkäfer (Ips typographus) auf einer Fichte
Quelle: Florian Stahl/LWF
Der Ausflug der überwinternden Fichtenborkenkäfer hat auch in diesem Jahr bereits früh in KW14 und 15 begonnen. Der massive Hauptschwärmflug der Überwinterer fand jedoch erst in der letzten Woche (KW18, d.h. in KW19 gemeldet) bayernweit und in allen Höhenlagen statt. Auch der Kupferstecher schwärmte dieses Frühjahr ungewöhnlich früh und intensiv, wie seit 2015 nicht mehr.
Hörempfehlung Folge 5 des Forstcast der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft - "Borkenkäfer-Management: Nach dem Käfer ist vor dem Käfer?"
50 Jahre Bundeswaldgesetz: Ein politisches Erfolgsmodell feiert Geburtstag
eingestellt 30.04.2025
Information der AGDW-Die Waldeigentümer vom 30.04.2025
Das Bundeswaldgesetz feiert Geburtstag. Am 2. Mai 1975 wurde das heute als „Verfassung für den Wald“ bekannte Gesetz vom damaligen Bundespräsidenten Walter Scheel ausgefertigt, am 7. Mai verkündet und trat am Tag darauf in Kraft. „Das Bundeswaldgesetz hat sich mit seinen klar formulierten Zielen des Walderhalts und der Förderung der Forstwirtschaft als wegweisend für die multifunktionale Waldbewirtschaftung erwiesen. Es ist ein verlässlicher Kompass, auf den Politik, Forstwirtschaft und Gesellschaft vertrauen können, gerade auch in Zeiten der Klimakrise und großer wirtschaftlicher Herausforderungen“, erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.
AGDW-Information zu EUDR-konformen Holz
eingestellt 17.04.2025
Information des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom14.04.2025
Von unserem Dachverband AGDW - Die Waldeigentümer möchten wir Ihnen folgende Information weiterleiten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach wie vor sind die Vorgaben der EUDR für heimische Betriebe (insbesondere Kleinprivatwaldeigentümer) mit unverhältnismäßig hohem Aufwand, Unsicherheiten und großen Bedenken hinsichtlich Bürokratie verbunden. Insbesondere kleinen Betrieben droht ein erheblicher Wettbewerbsnachteil bis hin zum Marktausschluss auf Grund der hohen Transaktionskosten sowie der technischen Hürden bei der Informationsbereitstellung. Das zeigt auch die aktuell laufende Testphase zum EU-IT-System.
Wir setzen uns daher auf europäischer und nationaler Ebene weiterhin für eine zielorientierte und praxisnahe Überarbeitung der EUDR ein, die Waldbesitzende und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse vor unnötiger und überbordender Bürokratie schützt und den Marktzugang sichert!
Gleichwohl erreichen uns aus der Mitgliedschaft derzeit Mitteilungen von Vertretern der Sägeindustrie, die sich mit Schreiben an Forstbetriebe und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse wenden und darauf hinweisen, ab Mitte des Jahres (01.07.2025) nur noch EUDR-konformes Holz einkaufen zu wollen (Bsp. Kronospan).
Folgende Punkte sind diesbezüglich aus Sicht der zuliefernden Marktteilnehmer (Waldeigentümer) und Händler zu berücksichtigen:
- Der Anwendungsbeginn der EUDR ist Endes des Jahres 2024 auf EU-Ebene um 12 Monate verschoben worden. Waldbesitzende müssen erst ab dem 30. Dezember 2025 den neuen Sorgfalts- und Informationspflichten gerecht werden.
- Aktuell läuft der Übergangszeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Verordnung (29. Juni 2023) und dem Geltungsbeginn (30. Dezember 2025) in dem Marktteilnehmer und Händler, die relevante Rohstoffe und Erzeugnisse in Verkehr bringen oder auf dem Unionsmarkt bereitstellen bzw. aus dem Unionsmarkt ausführen, von den Hauptverpflichtungen der EUDR ausgenommen sind.
- Wird Holz während des Übergangszeitraums (d. h. dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Verordnung (29. Juni 2023) und dem Beginn ihrer Anwendung (30. Dezember 2025) in den Verkehr gebracht, beschränkt sich die Verpflichtung des Marktteilnehmers (und der nicht-KMU-Händler) bei Inverkehrbringen des Holzes darauf, hinreichend schlüssige und überprüfbare Nachweise zu sammeln, um zu belegen, dass das Holz vor dem Beginn der Anwendung der Verordnung in der EU in Verkehr gebracht wurde.