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der Waldbesitzervereinigung Kreuzberg e. V.
Aktuelle Infos
Entscheidung im Bundeskabinett: Agrardieselrückvergütung kommt zurück
eingestellt: 18.09.2025
Die Bundesregierung hat ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllt: Die Agrardieselrückvergütung wird vollständig wieder eingeführt. Grundlage ist ein heute vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Ab 1. Januar 2026 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe erneut 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück. Das entlastet die Branche dauerhaft um rund 430 Millionen Euro jährlich und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Die Bundesregierung hat ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllt: Die Agrardieselrückvergütung wird vollständig wieder eingeführt. Grundlage ist ein heute vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Ab 1. Januar 2026 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe erneut 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück. Das entlastet die Branche dauerhaft um rund 430 Millionen Euro jährlich und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe. Dazu sagt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer: „Die Bundesregierung hat eine der größten Fehlentscheidungen der Ampel-Regierung korrigiert. Die Agrardieselrückvergütung kommt vollständig zurück. So entlasten wir unsere Betriebe, geben ihnen Planungssicherheit und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit. Genau das war in der Landwirtschaftspolitik überfällig.“ Derzeit werden landwirtschaftliche Betriebe nur noch mit 6,44 Cent pro Liter steuerlich entlastet. Zum 1. Januar 2026 sollte die Entlastung komplett entfallen. Hintergrund: Der volle Steuersatz für Dieselkraftstoff beträgt aktuell 47,04 Cent pro Liter. Bis zum 29. Februar 2024 lag die Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe bei 21,48 Cent pro Liter, von März bis Dezember 2024 bei 12,888 Cent und für das aktuelle Jahr 2025 sind es nur noch 6,444 Cent pro Liter. Im Durchschnitt erhält ein Betrieb ab 2026 mit der vollen Entlastung von 21,48 Cent pro Liter, etwa 2.790 Euro pro Jahr – abhängig von Größe, Art und Bewirtschaftungsform des Betriebs. Die Steuerentlastung erfolgt im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens. Die Betriebe müssen einen Antrag stellen, die Steuererstattung erfolgt dann in der Regel im Jahr nach Verwendung des Diesels.
(Quelle: PRESSEMITTEILUNG BMLEH 78/25)
Bayern beschließt Eckpunkte für neues Jagdgesetz
eingestellt: 18.09.2025
...– mehr Eigenverantwortung, weniger Bürokratie
(09.09.2025) München – Die Bayerische Staatsregierung hat heute die Eckpunkte zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes beschlossen. Mit klaren Leitlinien für Abschussplanung, Jagdzeiten und den Umgang mit dem Wolf schlägt der Freistaat einen wichtigen Weg ein für klimastabile Wälder und eine zukunftsfähige Jagd. "Unser Wald ist mehr als nur Bäume – er ist unsere grüne Lunge, unser Schutzschild gegen den Klimawandel und die Heimat vieler Tiere. Darum ist es unsere Pflicht, ihn widerstandsfähig und stark zu machen", betonte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. "Das neue Jagdgesetz bringt weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung und größere Freiheiten. Für mich war zentral: Freiheit kann nur dort eine Lösung sein, wo das Zusammenspiel von Jagd und Wald gelingt."
Fördermöglichkeiten für Streuobstbäumen und Agroforstsysteme
eingestellt: 04.09.2025
Jetzt Antrag stellen: Bayernweite Fördermöglichkeiten für Streuobstpflege und Agroforstsysteme im September beantragen
(29. August 2025) München – Im gesamten September können Landwirtinnen und Landwirte auf ihren Flächen wieder Fördermittel für das Anlegen von Agroforststreifen und die Pflege von Streuobstbäumen beantragen.
Informationen zur EU-Verordnung entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
eingestellt 22.08.2025
Nach aktuellem Stand wird ab dem 30. Dezember 2025 die EU-Verordnung entwaldungsfreie Produkte (EUDR) wirksam. Zur Information und inhaltlichen Unterstützung und Begleitung der privaten Waldbesitzenden und Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse stellt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) umfangreiche Anleitungshilfen zur EUDR in der Forstwirtschaft bereit. Ziel ist es, die Waldbesitzenden bei der Umsetzung der erforderlichen Aufgaben zu begleiten, sie zu unterstützen und ihnen laufend aktuelle Informationen sowie Anleitungen und Hilfestellungen zukommen zu lassen.
Folgende Inhalte können voraussichtlich ab Oktober auf der Serviceplattform „EUDR in der Forstwirtschaft" online abgerufen werden:
• Umfangreiche Erklärungen, welche Folgen die neue Verordnung für die Waldbesitzenden hat und welche Aufgaben auf sie zukommen
• Alle Hintergründe zur EUDR-Verordnung
• Alles Wissenswerte zur Sorgfaltspflicht und -erklärung, der Geolokalisierung, der Kontrolle der EUDR durch die jeweils zuständigen Behörden und dem EU-Informationssystem
• Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Geolokalisierung
• Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe zur Sorgfaltserklärung
• Ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen zur EUDR (FAQ)
• Ein Anfragemanagement, an das sich Waldbesitzende mit individuellen Fragen wenden können
• Anschauliche Fallbeispiele für die häufigsten Szenarien für Privatwaldbesitzer oder forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
• Die Handreichung zur entwaldungsfreien Forstwirtschaft, Informations-Flyer und einen digitalen Überblick und Links zu EUDR-Akteuren
• Aktuelle Nachrichten und Entwicklungen zur EUDR
• Veranstaltungshinweise zur EUDR
Informationen der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe vom 18.08.2025