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der Waldbesitzervereinigung Kreuzberg e. V.

Aktuelle Infos

Dieses Jahr leider KEIN INFOTAG!

eingestellt: 11.12.2025

Ein Ersatztermin im Frühjahr 2026 ist in Planung.

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Waldeigentümer begrüßen EUDR-Votum des Europaparlaments

eingestellt: 18.12.2025

EU-Kommission steht für weitere Verbesserungen in der Pflicht

Das Europaparlament hat am 17.12.2025 praxisnahe Änderungen der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) verabschiedet. Damit können die zwischen EU-Kommission, Vertretern des Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat vereinbarten Anpassungen sowie die Verschiebung des EUDR-Geltungsbeginns rechtzeitig vor dem Jahresende greifen. Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst begrüßen das Votum des Parlaments.

Nachdem der Rat der EU-Umweltminister gestern die im Trilog der EU-Institutionen vereinbarten Anpassungen beschlossen hat, zog das Parlament heute nach und votierte mit deutlicher Mehrheit für die Verschiebung des EUDR-Geltungsbeginns um ein weiteres Jahr auf 30.12.2026 und für inhaltliche Anpassungen an der Verordnung. Die Informationspflichten für Klein- und Kleinstbetriebe werden reduziert, die bürokratischen Lasten in der Lieferkette verringert. Bis zum 30.04.2026 soll die EU-Kommission die durch die Verordnung entstehenden Verwaltungskosten prüfen, mit der Option weiterer Vereinfachungen.
Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, erklärt: „Mein Dank gilt denjenigen Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die sich in den Trilogverhandlungen im Sinne der forstwirtschaftlichen Betriebe eingebracht haben. Mit dem heutigen Beschluss sind die strukturellen Probleme der EUDR allerdings noch nicht behoben, es entsteht jedoch die erforderliche Zeit für dringend notwendige Korrekturen. Jetzt ist die Europäische Kommission gefordert, diese Zeit für substanzielle Nachbesserungen zu nutzen, um unnötige Bürokratie für Waldbesitzer zu vermeiden.“
AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter stellt fest: „Die vom Parlament heute beschlossenen Anpassungen der EUDR kommen gerade noch rechtzeitig. Die abermalige Verschiebung und die notwendige Eindämmung überflüssiger Berichtspflichten sind Schlüsselelemente, um die Belastungen durch die EUDR einzudämmen. Bei allen erzielten Verbesserungen gilt es festzuhalten: Weitere Vereinfachungen gehören auf die Tagesordnung. Dazu zählen der Verzicht auf eine individuelle Meldepflicht für Klein- und Kleinstbetriebe sowie eine nur einmalige Meldepflicht für mittelgroße Unternehmen.“
 
Nach dem Votum des EU-Parlaments wird die Veröffentlichung der geänderten Verordnung im EU-Amtsblatt in den nächsten Tagen erwartet. Danach geht die Arbeit an weiteren Verbesserungen der Verordnung weiter. „Länder wie Deutschland haben kein Entwaldungsproblem. Das muss Leitschnur für einen risikoorientierten Ansatz der EU sein“, betonen Bitter und Elverfeldt.

Presseinformation AGDW-Die Waldeigentümer vom 17.12.2025

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Waldzustandsbericht 2025

eingestellt: 18.12.2025

Der am 17.12.2025 vorgestellte Waldzustandsbericht 2025 zeigt: Der Gesundheitszustand der Bäume ist das dritte Jahr in Folge angespannt. Der Klimawandel belastet Bayerns Wälder deutlich. In diesem Jahr setzte vor allem regionaler Trockenstress durch fehlende Niederschläge im Frühjahr und hohe Sommertemperaturen den Wäldern zu – besonders in Nordbayern und hier wiederum in Mittelfranken. „Unsere Wälder stehen unter erheblichem Druck durch den Klimawandel. Wir dürfen jetzt keine Zeit verlieren – der Aufbau zukunftsfähiger, stabiler Mischwälder hat höchste Priorität“, betont Forstministerin Michaela Kaniber.

Die Werte bleiben auch 2025 auf hohem Niveau:

  • 27,8 Prozent mittlerer Nadelverlust bei Nadelbäumen und
  • 23,2 Prozent mittlerer Blattverlust bei Laubbäumen

Während sich der Zustand der Laubbäume leicht erholt, verschlechtert sich der Zustand der Nadelbäume erneut geringfügig. Am stärksten betroffen ist weiterhin die Kiefer mit einem mittleren Nadelverlust von 34,2 Prozent (Vorjahr 32,3 Prozent). Ein vermehrter Befall durch Misteln, welche den Bäumen Wasser entziehen, verschärft die Situation: 36 Prozent aller untersuchten Kiefern sind betroffen, in Mittelfranken sogar rund 61 Prozent.

Bei anderen Baumarten zeigt sich folgendes Bild:

  • Die Fichte weist weiterhin einen hohen Nadelverlust von 24,6 Prozent (Vorjahr 25,1 Prozent) auf.
  • Die Tanne zeigt einen Anstieg der Schadensrate auf 24,3 Prozent (Vorjahr 21,6 Prozent).
  • Die Buche verzeichnet eine leichte Verbesserung auf 22,2 Prozent (Vorjahr 23,3 Prozent) Blattverlust.
  • Die Eiche bleibt mit 25,1 Prozent nahezu gleich (Vorjahr 24,9 Prozent).
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Vorweihnachtlicher Schneebruch – kümmert es den Buchdrucker? Warum Waldforscher dafür Bäume abbrechen

eingestellt: 18.12.2025

Schneebruch schon im Dezember oder erst im März – macht das für die Entwicklung des Borkenkäfers einen Unterschied? Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) geht dieser Frage jetzt in einem Feldversuch auf Flächen des Nationalparks Bayerischer Wald nach. Untersucht wird, ob vor Weihnachten gebrochenes Fichtenholz im darauffolgenden Frühjahr noch als Brutmaterial für den Buchdrucker taugt. Die Ergebnisse könnten den Waldbesitzern helfen, sich bei der Schadholzaufarbeitung zunächst auf besonders bruttaugliche Hölzer zu fokussieren.

Nassschnee kann Fichtenkronen brechen
Der erste Schnee ist in Teilen Bayerns bereits gefallen. Was viele Menschen als idyllische Winterstimmung erleben, kann im Wald erhebliche Schäden verursachen. Zuletzt fielen im Winter 2023/2024 bayerweit rund 1,7 Mio. Festmeter Schadholz durch Schneebruch an. Zu Kronenbrüchen kommt es vor allem bei Nassschnee oder allgemein sehr hohen Schneelasten. Genau diese Bruchhölzer in der Fichte bieten im Frühjahr idealen Brutraum für Borkenkäfer wie dem Buchdrucker. Sie müssen rechtzeitig aufgearbeitet und waldschutzwirksam aus dem Wald gebracht oder entrindet werden.

Wie attraktiv ist Bruchholz für die Borkenkäferbesiedelung?
Spielt der Zeitpunkt des Schneebruchs für die Borkenkäfer überhaupt eine Rolle? Ist frühwinterliches Schadholz für den Buchdrucker im Frühjahr vielleicht weniger attraktiv als Holz, das erst im ausgehenden Winter bricht und damit frischer ist? Oder trocknen die gebrochenen Stämme während der längeren Liegezeit so stark aus, sodass sie weniger anfällig sind?

Experiment: Forscher erzeugen so künstliches Bruchholz
Die Abteilung Waldschutz der LWF untersucht diese Fragen nun in einem wissenschaftlichen Experiment. Dazu werden Fichten zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Winter 2025/2026 künstlich mechanisch gebrochen. Im Frühjahr 2026 wird dann ausgewertet, in welchem Umfang die Bäume von Borkenkäfern besiedelt wurden.

Unterstützung durch den Nationalpark Bayerischer Wald
„Wir freuen uns sehr, dass wir diesen Versuch dank der Unterstützung des Nationalparks Bayerischer Wald durchführen können. In der Managementzone, also am Rand des Nationalparks, werden drei geeignete Kleinflächen zur Verfügung gestellt. Der Nationalpark bietet für die Forschungen dieser Art perfekte Voraussetzungen“ erklärt Dr. Peter Pröbstle, Präsident der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft.

Keine Gefahr für angrenzende Wälder
Dr. Tobias Frühbrodt, Projektleiter und Forstentomologe der Abteilung Waldschutz an der LWF erklärt: Für angrenzende Privat- und Staatswälder besteht durch den Versuch keine Gefahr. Die Besiedelung der Versuchsbäume wird durch die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler genauestens dokumentiert und die betroffenen Stämme anschließend rechtzeitig durch bewährte waldschutzwirksame Maßnahmen – beispielsweise Rindenschlitzen, vollständiges Entrinden oder Aufarbeitung und Abfuhr – unschädlich gemacht.

Relevanz für ganz Bayern
Die gewonnen Erkenntnisse sollen zukünftig Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer in ganz Bayern helfen, die Schadholzaufarbeitung im Winter klarer zu priorisieren. Gerade in fichtenreichen Regionen kann dies ein wichtiger Beitrag sein, um das Risiko für Borkenkäferkalamitäten zu verringern da so die oft begrenzte Arbeitskapazität der Waldbesitzer oder von Forstunternehmern effizienter priorisiert werden kann.

Pressemitteilung LWF

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EUDR: Kommission, Parlament und Rat einigen sich auf Trilogergebnis

eingestellt: 05.12.2025

Gestern haben sich EU-Kommission und die Verhandlungsführer aus dem Parlament und des Rates auf die grundlegenden Ergebnisse für die Anpassung der EUDR im Trilog geeinigt. Die Ergebnisse müssen nun sowohl vom Rat als auch vom Europäischen Parlament angenommen werden. Das Parlament wird voraussichtlich in der Plenarsitzung in der Woche 15.–18.12. über den Text abstimmen.

Die wichtigsten Ergebnisse sind:

Anwendungsbeginn:

Die Verpflichtung zur Anwendung der EUDR wird generell um ein weiteres Jahr verlängert. Große Unternehmen und Händler müssen die Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026 anwenden. Kleine Betriebe – Privatpersonen sowie Mikro- oder Kleinunternehmen – erhalten eine zusätzliche Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027.

Vereinfachung der Anforderungen an die Due-Diligence:

Die Mitgesetzgeber (Rat und Parlament) waren sich einig, dass die Verantwortung für die Einreichung einer Due-Diligence-Erklärung bei den Unternehmen liegen sollte, die ein relevantes Produkt zuerst auf den EU-Markt bringen, und nicht bei den Unternehmen und Händlern, die es anschließend kommerzialisieren.

Die Verpflichtung und Verantwortung, die erforderliche Due-Diligence-Erklärung einzureichen, liegt ausschließlich bei den Betreibern, die das Produkt zunächst auf den Markt bringen.

Nur der erste nachgelagerte Betreiber in der Lieferkette ist dafür verantwortlich, die Referenznummer der ursprünglichen Due-Diligence-Erklärung zu sammeln und zu behalten, anstatt sie weiter unten in der Kette weiterzugeben.

Einmalige Meldung von Primärerzeugern der Mikro- und Kleinunternehmen:

Mikro- und kleinen Primäranbietern sind verpflichtet, eine einmalige vereinfachte Erklärung einzureichen. Diese Unternehmen reichen eine einmalige vereinfachte Deklaration ein und erhalten eine Deklarationskennung, die für Rückverfolgbarkeit ausreicht.

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