eingestellt 21.05.2025

Schnelleres Wachstum: Frei geschnittene Ahorn-Pflanzreihen
Bildquelle: Daniel Schenk, AELF

In wilderen Flächen eine große Erleichterung: Markierstäbe in frisch gepflegter Vogelkirschenkultur
Bildquelle: Daniel Schenk, AELF
Liebe Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,
in Kürze wird die finanzielle Unterstützung für Waldumbauprojekte -die Förderrichtlinie WaldFöP- umgestellt.
Erste Details dazu wurden in den letzten Tagen auch schon verkündet. Die genauen Förderbedingungen werden demnächst an Sie bzw. Euch weitergegeben. Das Gute vorneweg: Sie werden weiterhin auf dem Weg zum stabilen Mischwald hin unterstützt.
Da aber auch Umstellungen in den Systemen anstehen, gibt es eine „Umbaupause“. Das bedeutet:
Im Juni 2025 bis zum Neustart (vorauss. Juli) wird es keine Möglichkeit geben, WaldFöP-Förderanträge an das Amt zu stellen. Ab Juli dann in neuer Form und digital.
Auf die Praxis bezogen, bedeutet das saisonal gesehen folgendes:
- Wer eine geförderte Kultur im 3., 4. oder 5. Jahr der Bindefrist hat und im kommenden Juni seine Kulturpflege (ausgrasen, wichtig!) mit Zuschuss durchführen möchte, sollte sich umgehend bei seinem Forstrevier melden. Saatflächen dagegen können in jedem Jahr der Bindefrist gepflegt werden. Aber auch hier gilt: Antrag noch im Mai!
- Zuschussanträge vor(!) einer unausweichlichen(!) Bewässerung (bei echter Dürre!) können im Juni ebenso nicht gestellt werden.
- Anträge zur Förderung einer im Juni beginnenden Borkenkäferbekämpfung werden wegen „Gefahr im Verzug“ ab Juli als Antrag der neuen Richtlinie angenommen. Unbedingt aber die Revierleitung bei Feststellung des Befalls kontaktieren!
Wald-Förderprogramm 2025 - Hinweis zur Abwicklung einer waldbaulichen Fördermaßnahme ab Juli 2025
Wir vom gesamten AELF-Team wünschen uns und Ihnen/Euch einen waldfreundlichen Sommer.
Quelle: Forstamtsrat Daniel Schenk, AELF Bamberg
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