Borkenkäfer-Schwärmflug beginnt - Wälder ab jetzt intensiv kontrollieren

eingestellt 17.04.2025

Buchdrucker Ips typographus Imago final

Foto: Ausgewachsenen Borkenkäfer (Ips typographus) auf einer Fichte
Quelle: Florian Stahl/LWF

Bayerns Fichtenwäldern droht Gefahr. Das warme Frühlingswetter lässt den Borkenkäfer aktiv werden. Forstministerin Kaniber appelliert an alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer: „Jetzt beginnt die Borkenkäfer-Saison 2025. Bitte gehen Sie ab sofort regelmäßig in Ihre Wälder und kontrollieren Sie Ihre Fichtenbestände auf frischen Befall“. Häufige Kontrollen sind laut Kaniber heuer besonders wichtig, weil viele Käfer erfolgreich überwintert haben. Die Zahl der Borkenkäfer und damit die Gefahr ist unverändert hoch.

Für eine erfolgreiche Bekämpfung ist es essenziell, frühzeitig nach Bohrmehl zu suchen. Dieses rieselt bei befallenen Fichten als rotbraunes Pulver den Stamm hinunter und sammelt sich an der Rinde, am Stammfuß und auf der Vegetation. Regen und Wind erschweren die Suche nach Bohrmehl, da es abgewaschen oder weggeweht wird. Es lohnt sich daher, lieber einmal öfter zu kontrollieren. Besonders gefährdet sind Wälder, die bereits im Vorjahr befallen waren oder von Schneebruch, Sturm oder Hagel geschädigt wurden.

Bei frischem Befall ist Eile geboten: Diese Bäume müssen rasch aufgearbeitet und abtransportiert oder mit einem Abstand von 500 Metern zum nächsten Fichtenwald gelagert werden. Aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr, appelliert die Ministerin an alle Waldbesitzer, anfallendes Reisig oder Astmaterial nicht zu verbrennen, sondern abzufahren oder zu häckseln. Der Freistaat fördert die Borkenkäferbekämpfung ohne den Einsatz von Insektiziden und natürlich auch Feuer – allein im vergangenen Jahr waren das rund 4 200 einzelne Maßnahmen mit einem Volumen von über 18 Millionen Euro. Unterstützung und Beratung erhalten Bayerns Waldbesitzer von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Als Hilfestellung zur Erkennung von Borkenkäferbefall hat die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft die Praxishilfe „Buchdrucker und Kupferstecher – Befall erkennen“ entwickelt. Die Praxishilfe, Video-Tutorials zur Borkenkäfersuche sowie umfangreiche und aktuelle Informationen zum Borkenkäfergeschehen finden Sie unter www.borkenkaefer.org.


Presseinformation des StMELF vom 17.04.2025

AGDW-Information zu EUDR-konformen Holz

eingestellt 17.04.2025


Information des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom14.04.2025

Von unserem Dachverband AGDW - Die Waldeigentümer möchten wir Ihnen folgende Information weiterleiten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach wie vor sind die Vorgaben der EUDR für heimische Betriebe (insbesondere Kleinprivatwaldeigentümer) mit unverhältnismäßig hohem Aufwand, Unsicherheiten und großen Bedenken hinsichtlich Bürokratie verbunden. Insbesondere kleinen Betrieben droht ein erheblicher Wettbewerbsnachteil bis hin zum Marktausschluss auf Grund der hohen Transaktionskosten sowie der technischen Hürden bei der Informationsbereitstellung. Das zeigt auch die aktuell laufende Testphase zum EU-IT-System.

Wir setzen uns daher auf europäischer und nationaler Ebene weiterhin für eine zielorientierte und praxisnahe Überarbeitung der EUDR ein, die Waldbesitzende und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse vor unnötiger und überbordender Bürokratie schützt und den Marktzugang sichert!

Gleichwohl erreichen uns aus der Mitgliedschaft derzeit Mitteilungen von Vertretern der Sägeindustrie, die sich mit Schreiben an Forstbetriebe und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse wenden und darauf hinweisen, ab Mitte des Jahres (01.07.2025) nur noch EUDR-konformes Holz einkaufen zu wollen (Bsp. Kronospan).

Folgende Punkte sind diesbezüglich aus Sicht der zuliefernden Marktteilnehmer (Waldeigentümer) und Händler zu berücksichtigen:

- Der Anwendungsbeginn der EUDR ist Endes des Jahres 2024 auf EU-Ebene um 12 Monate verschoben worden. Waldbesitzende müssen erst ab dem 30. Dezember 2025 den neuen Sorgfalts- und Informationspflichten gerecht werden.

- Aktuell läuft der Übergangszeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Verordnung (29. Juni 2023) und dem Geltungsbeginn (30. Dezember 2025) in dem Marktteilnehmer und Händler, die relevante Rohstoffe und Erzeugnisse in Verkehr bringen oder auf dem Unionsmarkt bereitstellen bzw. aus dem Unionsmarkt ausführen, von den Hauptverpflichtungen der EUDR ausgenommen sind.

- Wird Holz während des Übergangszeitraums (d. h. dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Verordnung (29. Juni 2023) und dem Beginn ihrer Anwendung (30. Dezember 2025) in den Verkehr gebracht, beschränkt sich die Verpflichtung des Marktteilnehmers (und der nicht-KMU-Händler) bei Inverkehrbringen des Holzes darauf, hinreichend schlüssige und überprüfbare Nachweise zu sammeln, um zu belegen, dass das Holz vor dem Beginn der Anwendung der Verordnung in der EU in Verkehr gebracht wurde.

Eichenprozessionsspinner: Frühwarnsystem jetzt online

eingestellt 14.04.2025

Bild Eichenprozesssionsspinner final

Larven des Eichenprozessionsspinners an einem Eichenzweig. Die Brennhaare der Raupen können bei Menschen und Tieren heftige Atemwegssymptome bis zum allergischen Schock auslösen. Foto: FNR/ Paula Halbig

Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für die Eichenvitalität als auch für die Gesundheit von Mensch und Tier steht das Frühwarnsystem PHENTHAUproc ab sofort bundesweit zur Verfügung. Die kostenfreie, öffentlich zugängliche Web-Applikation liefert flächendeckend Informationen zum Eichenaustrieb und zur EPS-Entwicklung und unterstützt so das Monitoring für die Gefahrenabschätzung und die Planung von regulierenden Gegenmaßnahmen.

Das von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) sowie der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) gemeinsam entwickelte und vom Deutschen Wetterdienst (DWD) gehostete Online-Frühwarnsystem „PHENTHAUproc – Phänologiemodellierung von Thaumetopoea processionea“ berechnet modellhaft anhand temperaturbasierter Verfahren tagesaktuell und mit einer Prognose bis sieben Tage im Voraus die phänologische Entwicklung des Eichenprozessionsspinners (EPS) und seiner Wirtsbaumart, der Stieleiche (Quercus robur L.). Die Grundlagen für diese App wurden im Vorhaben ModEPSKlim geschaffen.

Vollständige Presseinformation der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe vom 03.04.2025

Geschäftsstelle bis 21.04.25 geschlossen

eingestellt 14.04.2025

Die Geschäftsstelle ist bis einschließlich 21. April 2025 wegen Osterurlaubs geschlossen. Ab dem 22. April 2025 sind wir gerne wieder für Sie da.

Neuer forstlicher Mitarbeiter

eingestellt 27.03.2025

Leon Gaßner final

Foto: Leon Gaßner, WBV Kreuzberg

Mein Name ist Leon Gaßner, ich bin 31 Jahre alt und lebe mit meiner kleinen Familie in meinem Heimatdorf Adlitz. In Erlangen ging ich zur Schule und war anschließend mit einem Arbeitsvisum in Australien tätig. Nach meiner Rückkehr nach Deutschland absolvierte ich im Voralpengebiet eine Lehre zum Zimmerer und sammelte dort Berufserfahrung.

Durch meine Verbundenheit zur Natur und dem Werkstoff Holz sowie meinem langfristigen Wunsch, Förster zu werden, entschied ich mich, Forstwissenschaften an der TU Dresden zu studieren. Dieses Studium schloss ich im vergangenen Jahr erfolgreich ab.

Bei der WBV-Kreuzberg bot sich mir eine besonders interessante und familienfreundliche Arbeitsmöglichkeit, in der ich Sie fortan als forstlicher Mitarbeiter sehr gerne bei ihren Anliegen unterstützen darf.

Spanner und Spinner werden von der LWF überwacht

eingestellt 18.03.2025

Foto PM Monitoring 1

Ein Mitarbeiter der LWF beim Zählen weiblicher Frostspanner auf einem Leimring an einer Eiche bei Heidenfeld im Landkreis Schweinfurt (Foto: Cornelia Reichert, LWF)


Das Waldschutzteam der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) überwacht die Entwicklung von zwei Schmetterlingsarten in Eichenwäldern: Frostspanner und Schwammspinner. Sollten in einem Sommer die Raupen dieser beiden Arten in Eichenkronen fressen, werden das einige der Bäume nicht überleben.

Frostspanner sind eine eher unscheinbare Nachtfalterart: Während die Männchen nachtaktiv sind, können die Weibchen nicht fliegen. Somit beobachtet man diese Art nicht einfach zufällig. Daher fallen Sie den meisten Menschen vermutlich kaum auf. Für das wissenschaftliche Monitoring macht man sich die Flugunfähigkeit aber zu Nutze: Mit Leimringen kann man die an den Stämmen hoch krabbelnden Weibchen fangen und zählen.

Der Schwammspinner leben etwas auffälliger: Die Falter sind tagaktiv und verdecken Ihre Eigelege in einer gelbbraunen Afterwolle. Dadurch bekommen diese ein schwammartiges Aussehen, was der Art ihren Namen einbrachte.

Vollständige Presseinformation der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) vom 14.03.2025

Afrikanische Schweinepest (ASP) auf dem Vormarsch – Eintrag nach Bayern wird befürchtet

eingestellt 11.03.2025

Eine Viruserkrankung mit fataler Wirkung für Haus- und Wildschweine
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die Wild- und Hausschweine betrifft. Die Infektion führt bei Schweinen zu einer schweren, fiebrigen Erkrankung, die häufig innerhalb weniger Tage zum Tod führt. Derzeit gibt es weder eine Therapie noch eine Impfung. Schweine infizieren sich entweder durch direkten Kontakt mit erkrankten oder verendeten Artgenossen oder durch indirekten Kontakt. Indirekte Infektionsquellen können z.B. virushaltige, nicht durcherhitzte Speiseabfälle (z. B. Salami, roher Schinken), kontaminierte Gerätschaften (z.B. Mistgabel, kontaminierte Kleidung) sowie kontaminierte Futterpflanzen sein. Das Virus hat eine sehr hohe Widerstandsfähigkeit in der Umwelt und kann auch nach mehreren Monaten noch infektiös sein. Für Menschen und andere Tierarten ist das Virus ungefährlich.

Die ASP nähert sich Bayern
Die ersten Fälle bei Wildschweinen in Deutschland traten im Herbst 2020 in Brandenburg und Sachsen auf. Während sich die Lage im deutsch-polnischen Grenzgebiet in den letzten zwei Jahren stabilisierte, kam es im Juni 2024 zum ersten Ausbruch der ASP bei Wildschweinen in Hessen. Seither gab es über 500 Fälle (Stand 06.12.2024) bei Wildschweinen in Hessen und benachbarten Landkreisen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Aufgrund der geringen Entfernung zur bayerischen Grenze wird ein Eintrag in die bayerische Schwarzwildpopulation befürchtet.
Seit dem Jahr 2021 waren in Deutschland – insbesondere in Brandenburg und seit 2024 in Hessen - einzelne Hausschweinebestände von der Seuche betroffen.

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