Ausgabe Forstmaterialien ab Frühjahr 2023

eingestellt: 13.12.2022

Für folgende Forstmaterialien ist die Ausgabe ab Februar 2023 neu geregelt: Wildschutzzaun, Z-Profilpfosten, Zaunrammen, Zaunbauschlitten, Pfostenziehgerät, Microvent Wuchshüllen, HQ-Wuchsgitter, Robinienstäbe, Tonkinstäbe, Setzeisen für Tonkinstäbe.

Bitte vereinbaren Sie per E-Mail (kontakt@wbv-kreuzberg.de) oder telefonisch (09545/441275) im Büro einen Termin für die Ausgabe.

 

1.) Termine zur Ausgabe während der Pflanzzeit 14-tägig - jeden 2. und 4. Freitag, um 16 Uhr, und den folgenden Samstag, um 9 Uhr

Frühjahr 2023

  • 10./11. März
  • 24./25. März
  • 14./15. April
  • 28./29. April

Herbst 2023

  • 13./14. Oktober
  • 27./28. Oktober
  • 10./11. November
  • 24./25. November

2.) Termine zur Ausgabe außerhalb der Pflanzzeit    

einmal monatlich, und zwar jeden 2. Samstag, um 9 Uhr

  • 11. Februar
  • 13. Mai
  • 10. Juni
  • 08. Juli
  • 12. August
  • 09. September
  • 09. Dezember

Bitte vereinbaren Sie per E-Mail (kontakt@wbv-kreuzberg.de) oder telefonisch (09545/441275) im Büro einen Termin für die Ausgabe.

Den Link zum Download finden sie hier.

Aktuelle Änderungen in der Vorstandschaft

eingestellt: 13.05.2022


Die Neuwahlen am 6. Mai 2022 brachten einen Wechsel in der Vorstandschaft:

Herr Georg Rothlauf wird als neuer 1. Vorsitzender die WBV Kreuzberg e.V. leiten.

Herr Bernhard Roppelt wird nach 15 Jahren als 1. Vorsitzender künftig in der Funktion als 2. Vorsitzender Herrn Rothlauf unterstützen und beraten.

Herr Georg Roppelt beendet sein Amt als Beisitzer und bekleidet nun das Amt des 3. Vorsitzenden.

Herr Frank Saffer übernimmt als Neuzugang künftig die Kasse.

Die Herren Georg Batz (2. Vors.), Martin Amtmann (3. Vors.) und Konrad Arold (Kassier) scheiden auf
eigenen Wunsch aus der Vorstandschaft aus.

Alle weiteren Amtsträger wurden bestätigt und bleiben für weitere 3 Jahre im Amt.

Neuer Vorstand 2022 final

Von links: Landrat Hermann Ulm, MdL Michael Hofmann, Georg Rothlauf, Martin Amtmann,
Bernhard Roppelt, Georg Batz, Konrad Arold und Bürgermeister Gerhard Bauer (Hallerndorf)

Foto: privat

NEU: Waldpädagogik mit „Wald-Meisterin“ Danni

eingestellt: 03.06.2022

Die Verbindung zur Natur und zum Wald fängt schon bei den Kleinsten an! Daher haben wir im Frühjahr nach längerer coronabedingter Wartezeit mit einem neuen Konzept begonnen: Die Kindertagesstätten im Vereinsgebiet erhalten ab jetzt die Möglichkeit, unsere „Wald-Meisterin“ Danni (Erzieherin und Waldpädagogin) für kleine Waldeinheiten in Anspruch zu nehmen, d.h. wir bringen in rund 2 Stunden im Wald den Kindern auf spielerische Weise den Wald und die Natur nahe - und ans Herz! Je nach Jahreszeit und Lust und Laune werden verschiedenste Themen aufgegriffen.

Wie sehen zukunftsfähige Wälder aus?

eingestellt: 16.09.2022

Sie fragen sich vielleicht, wie zukunftsfähige Wälder aussehen können oder wie sich neue Baumarten entwickeln? Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg hat dazu Musterbestände ausgewählt, die Ihnen anschauliche Beispiele geben.

Bei den Musterumbauflächen Bamberg ist auch ein Mitglied unserer Waldbesitzervereinigung Kreuzberg dabei:

Musterwald AELF BA 2 final

Revierleiter Matthias Jessen und Waldbesitzer Martin Heilmann vor den gepflanzten Laubholzflächen.
Foto: Matthias Koch

Näheres zum Thema finden Sie unter: https://www.aelf-ba.bayern.de/forstwirtschaft/waldbesitzer/282257/index.php

 

 

Neue Waldprämie ist gestartet

eingestellt: 21.12.2022

Bitte beachten Sie laufend die "Fragen und Antworten" der FNR zur "neuen Waldprämie".

Besonders wichtig:
Bis zum 15. Januar des zweiten Jahres muss die Bewilligung für das aktuelle (zweite) Jahr „beantragt“ werden. Dies erfolgt jedoch nicht per Online-Antrag, sondern durch Einreichen eines entsprechenden Dokuments, in dem bestätigt wird, dass die Zuwendungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen. Etwaige neue Förderungen aus staatlichen Programmen müssen darüber hinaus auch angeben und nachgewiesen werden.
Der Zertifikatsnachweis muss bis zum 30. April des zweiten Jahres vorgelegt werden, bzw. bis maximal zu dem Datum an dem die o. g. 12-Monatsfrist endet.

Quelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)

 

eingestellt: 22.11.2022

Die neue Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (bisher als „neue Waldprämie“ in der Diskussion) wurde am 11. November 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm und der Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) unter folgendem Link: https://www.klimaanpassung-wald.de/

Zudem stellen wir Ihnen die Übersicht "Fragen und Antworten zur neuen Waldprämie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW) zur Verfügung.

Bitte richten Sie Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren direkt an die FNR. Die FNR ist in diesen Angelegenheiten bereits jetzt unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Telefon 03843/6930-600 E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de

Quelle: Bayersicher Waldbesitzerverband e.V. 22.11.2022

 

Bitte beachten Sie hierzu folgende wichtige Information seitens der WBV:

Anders als bei der Beantragung bei der Bundeswaldprämie wird mit dem Durchlaufen des Onlineantrags und der Bestätigung der Teilnahme sofort eine verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung der Kriterien eingegangen. Auch der Geldfluss findet sofort statt. Es ist keine nachträgliche Stornierung von Anträgen vorgesehen. 

Also unbedingt die Sache vorher gut durchdenken. Bitte dazu nochmals die Vorabkriterien lesen und schauen, ob diese wirklich erfüllt werden können. Erfüllen heißt auch dokumentieren.

Zulassungssituation der Pflanzenschutzmittel im Forst für das Jahr 2023

eingestellt: 20.02.2023

Insektizide für die Borkenkäfer- und Rüsselkäferbekämpfung

Wichtige Neuigkeiten sind jüngst zur Borkenkäferbekämpfung am Holzpolter und zur Rüsselkäferbehandlung auf Jungwuchsflächen erschienen. Die Zulassung des Insektizids „Karate Forst flüssig“ wurde bis zum 30. September 2023 verlängert – und zwar unter Beibehaltung der bisher geltenden Anwendungsbestimmungen. Momentan ist für die beiden genannten Anwendungszecke neben „Karate Forst flüssig“ lediglich noch der Einsatz der Mittel „Cyperkill Forst“ oder „Forester“ denkbar. Dies ist jedoch nur  noch bis zum Ende deren Aufbrauchsfristen am 30. April 2023 möglich. Weil beide Mittel als bienengefährlich eingestuft sind, ist deren Verwendung bis dahin nur außerhalb bestimmter Schutzgebiete erlaubt (Ausnahmegenehmigung möglich).

Im Bereich der Rodentizide und bei den Mitteln zur Wildschadensverhütung kam es aktuell zu keinen Änderungen.

Nähere Informationen finden Sie unter Blickpunkt Waldschutz 1/2023.

Quelle: Blickpunkt Waldschutz 01/2023 der Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft von Emanuel Geier, Andreas Hahn

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