Verschiebung der EUDR um ein Jahr
eingestellt 14.10.2024
Etappenziel erreicht – inhaltliche Überarbeitung weiter dringend erforderlich
Eine gute Nachricht für unsere bayerischen Waldbesitzer und Forstbetriebe. Wie heute aus Brüssel bestätigt, plant die EU-Kommission dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament zu empfehlen, die Einführung der EUDR (Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten) um ein Jahr zu verschieben. Die Regelungen sollten demnach für Großunternehmen erst zum 30.12.2025 und für Klein- und Kleinstunternehmen erst zum 30.06.2026 verbindlich werden. Hintergrund ist, dass die dazu erforderlichen Online-Portale nach Ansicht der Branche bis heute nicht einsatzfähig sind. Jedenfalls ist eine rechtskonforme Umsetzung und Implementierung für die Forstbetriebe bis zum 30.12.2024 nicht darstellbar. Darüber hinaus betrifft dies nicht nur Holz aus bayerischen Wäldern sondern zudem die Rohstoffe Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Naturkautschuk und Rind. Ganze Industriezweige hatten sich EU-weit gegen die Umsetzung der EUDR gewandt.