Präventionszuschüsse 2026 der SVLFG – Antragsbeginn 15. Januar 2026 um 10 Uhr

eingestellt: 13.01.2026

Sehr geehrte Waldbesitzer/innen, Sehr geehrte Waldbesitzer/innen,

bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen der SVLFG zur Förderung von Präventionsprodukten. Die Präventionszuschüsse können Unternehmen beantragen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) versichert sind.

Die Zuschüsse werden im "Windhundverfahren" vergeben. Daher zählt Schnelligkeit! Merken Sie sich den Termin vor: Antragsbeginn 15. Januar 2026 um 10 Uhr

Sichern Sie Ihre Förderprämie! Für das Jahr 2026 wird die Fördersumme deutlich aufgestockt: Statt bislang einer Million Euro stehen nun insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung. Gleichzeitig wurde der Prämienkatalog spürbar erweitert.
Die Förderung ist auf 25 % des zuletzt in Rechnung gestellten LBG-Beitrags begrenzt. Darüber hinaus werden bis zu 25 % der Anschaffungskosten – jeweils bis zum festgelegten Maximalbetrag – erstattet. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, auch wenn sie bereits im Jahr 2025 einen Zuschuss erhalten haben. Pro Unternehmen kann für das Jahr 2026 ein Antrag gestellt werden. Ziel der Fördermaßnahmen ist es, die Arbeitssicherheit in den Forstbetrieben nachhaltig zu verbessern und präventive Investitionen gezielt zu unterstützen.

Diese Produkte bietet die SVLFG für die Branche Forst/Jagd an: 

Funkgesteuerte Fällkeile
Maximalförderung: 600 Euro    Liste förderfähiger Produkte

Gehörschutzkombination mit Funk                           
Maximalförderung: 300 Euro   

Jungwuchs- und Jungbestandspflegegeräte                   
Maximalförderung: 300 Euro   

Kommunikation und Notruf                                    
Maximalförderung: 300 Euro    Liste förderfähiger Produkte 

Mobiles Presssystem für Seilverbindungen                   
Maximalförderung: 625 Euro   

PNA-Geräte, Hardware, 1 Jahr Abo für Notrufzentrale            
Maximalförderung: 375 Euro   

Schalldämpfer bei Jagdwaffen (katasterabhängig, nur für Jagd und Forst)                            
Maximalförderung: 200 Euro   

Spillwinden (katasterabhängig, nur für Jagd und Forst)                                                    
Maximalförderung: 375 Euro                                 

WICHTIGER HINWEIS: Die Antragstellung ist nur noch über das Versichertenportal möglich.
Zur Registrierung: Versichertenportal der SVLFG 

Weitere Informationen:
Website SVLFG Prämiensystem 
Alles SVLFG 4 25 Neues Prämiensystem

Kontakt zum Team Präventionszuschüsse bei der SVLFG: Telefon: 0561 785-10479
Kontaktformular

Information des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom 12.01.2026

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