Waldeigentümer begrüßen EUDR-Votum des Europaparlaments

eingestellt: 18.12.2025

EU-Kommission steht für weitere Verbesserungen in der Pflicht

Das Europaparlament hat am 17.12.2025 praxisnahe Änderungen der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) verabschiedet. Damit können die zwischen EU-Kommission, Vertretern des Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat vereinbarten Anpassungen sowie die Verschiebung des EUDR-Geltungsbeginns rechtzeitig vor dem Jahresende greifen. Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst begrüßen das Votum des Parlaments.

Nachdem der Rat der EU-Umweltminister gestern die im Trilog der EU-Institutionen vereinbarten Anpassungen beschlossen hat, zog das Parlament heute nach und votierte mit deutlicher Mehrheit für die Verschiebung des EUDR-Geltungsbeginns um ein weiteres Jahr auf 30.12.2026 und für inhaltliche Anpassungen an der Verordnung. Die Informationspflichten für Klein- und Kleinstbetriebe werden reduziert, die bürokratischen Lasten in der Lieferkette verringert. Bis zum 30.04.2026 soll die EU-Kommission die durch die Verordnung entstehenden Verwaltungskosten prüfen, mit der Option weiterer Vereinfachungen.
Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, erklärt: „Mein Dank gilt denjenigen Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die sich in den Trilogverhandlungen im Sinne der forstwirtschaftlichen Betriebe eingebracht haben. Mit dem heutigen Beschluss sind die strukturellen Probleme der EUDR allerdings noch nicht behoben, es entsteht jedoch die erforderliche Zeit für dringend notwendige Korrekturen. Jetzt ist die Europäische Kommission gefordert, diese Zeit für substanzielle Nachbesserungen zu nutzen, um unnötige Bürokratie für Waldbesitzer zu vermeiden.“
AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter stellt fest: „Die vom Parlament heute beschlossenen Anpassungen der EUDR kommen gerade noch rechtzeitig. Die abermalige Verschiebung und die notwendige Eindämmung überflüssiger Berichtspflichten sind Schlüsselelemente, um die Belastungen durch die EUDR einzudämmen. Bei allen erzielten Verbesserungen gilt es festzuhalten: Weitere Vereinfachungen gehören auf die Tagesordnung. Dazu zählen der Verzicht auf eine individuelle Meldepflicht für Klein- und Kleinstbetriebe sowie eine nur einmalige Meldepflicht für mittelgroße Unternehmen.“
 
Nach dem Votum des EU-Parlaments wird die Veröffentlichung der geänderten Verordnung im EU-Amtsblatt in den nächsten Tagen erwartet. Danach geht die Arbeit an weiteren Verbesserungen der Verordnung weiter. „Länder wie Deutschland haben kein Entwaldungsproblem. Das muss Leitschnur für einen risikoorientierten Ansatz der EU sein“, betonen Bitter und Elverfeldt.

Presseinformation AGDW-Die Waldeigentümer vom 17.12.2025

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