Afrikanische Schweinepest (ASP) auf dem Vormarsch – Eintrag nach Bayern wird befürchtet

eingestellt 11.03.2025

Eine Viruserkrankung mit fataler Wirkung für Haus- und Wildschweine
Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die Wild- und Hausschweine betrifft. Die Infektion führt bei Schweinen zu einer schweren, fiebrigen Erkrankung, die häufig innerhalb weniger Tage zum Tod führt. Derzeit gibt es weder eine Therapie noch eine Impfung. Schweine infizieren sich entweder durch direkten Kontakt mit erkrankten oder verendeten Artgenossen oder durch indirekten Kontakt. Indirekte Infektionsquellen können z.B. virushaltige, nicht durcherhitzte Speiseabfälle (z. B. Salami, roher Schinken), kontaminierte Gerätschaften (z.B. Mistgabel, kontaminierte Kleidung) sowie kontaminierte Futterpflanzen sein. Das Virus hat eine sehr hohe Widerstandsfähigkeit in der Umwelt und kann auch nach mehreren Monaten noch infektiös sein. Für Menschen und andere Tierarten ist das Virus ungefährlich.

Die ASP nähert sich Bayern
Die ersten Fälle bei Wildschweinen in Deutschland traten im Herbst 2020 in Brandenburg und Sachsen auf. Während sich die Lage im deutsch-polnischen Grenzgebiet in den letzten zwei Jahren stabilisierte, kam es im Juni 2024 zum ersten Ausbruch der ASP bei Wildschweinen in Hessen. Seither gab es über 500 Fälle (Stand 06.12.2024) bei Wildschweinen in Hessen und benachbarten Landkreisen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Aufgrund der geringen Entfernung zur bayerischen Grenze wird ein Eintrag in die bayerische Schwarzwildpopulation befürchtet.
Seit dem Jahr 2021 waren in Deutschland – insbesondere in Brandenburg und seit 2024 in Hessen - einzelne Hausschweinebestände von der Seuche betroffen.

Zäunungsmaßnahmen im Fall von ASP bei Wildschweinen
Bisherige Erfahrungen zeigen, dass sofortige und konsequente Maßnahmen zur Tilgung der Seuche führen können. Sobald der erste Fall von ASP bei Schwarzwild in Bayern auftritt, ist schnelles Handeln gefragt. Um eine Verschleppung der Seuche durch infizierte Wildschweine zu verhindern, werden Elektro-, Duft- und/oder Wildzäune so schnell wie möglich aufgebaut. Bei der Planung der Zauntrasse werden geeignete landschaftliche Strukturen wie Straßen, Flüsse oder Feldwege genutzt. Wichtig für Waldbesitzer ist, dass bei der Zäunung der Gebiete keine Rücksicht auf Grundstücksgrenzen genommen werden kann. Außerdem muss für die Errichtung der Zäune als akute Gefahrenabwehrmaßnahme keine Erlaubnis durch den Grundbesitzer eingeholt werden. Das Landratsamt wird in so einem Fall im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über die Zäunungsmaßnahmen und das weitere Vorgehen informieren.

Restriktionszonen zur Unterbrechung von Infektionsketten
In einem Radius von ca. 4 km um den Fundort kann das sogenannte Kerngebiet errichtet werden. Wird ein solches eingerichtet, muss dieses so schnell wie möglich weitgehend umzäunt werden. Hierfür wird zunächst ein Elektrozaun in Verbindung mit Duftzäunen genutzt. Im weiteren Verlauf können diese durch einen festen Wildzaun ersetzt werden.

Die sogenannte Sperrzone II („infizierte Zone“), welche ebenfalls umzäunt werden muss, beschreibt einen Radius von ca. 15 km um den Ausbruchsort.

In beiden Zonen kommt die Jagd zunächst völlig zum Erliegen, damit möglicherweise infizierte Wildschweine nicht aufgeschreckt werden, sondern innerhalb der Zäunungen verbleiben. Diesem Zweck dienen auch Betretungsverbote, Leinenzwang für Hunde und die Einschränkung der Land- und Forstwirtschaft. So kann es zum Beispiel Einschränkungen beim Schlagen von Holz geben, wobei Ausnahmen für wichtige Tätigkeiten, z.B. Bekämpfung des Borkenkäfers, grundsätzlich möglich sind. Ergänzt werden die Maßnahmen durch intensive Fallwildsuchen und das ordnungsgemäße Entsorgen der Kadaver.

Um die Sperrzone II wird die Sperrzone I im Abstand von ca. 45 km um den Ausbruchsort ausgewiesen. In dieser Zone muss unter anderem verstärkt bejagt werden, um die Wildschweindichte zu verringern und damit Infektionsketten zu unterbrechen.

Zur Vorbereitung auf den Ernstfall hat das Landratsamt Forchheim bereits Zaunmaterial beschafft und eingelagert. So kann bei Nachweis der ASP bei Wildschweinen quasi sofort mit den Zäunungsmaßnahmen begonnen werden.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest erhalten Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) oder des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).

Quelle: Landratsamt Forchheim, Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung

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