Aktualisierte BMEL-Handreiche für Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen zur Vorbereitung auf die EUDR

eingestellt 27.02.2025

BMEL Handreiche EUDR 26.02.2025

Hilfestellung für praktikable Anwendung: Mit der Handreiche zur Anwendung der EU-Verordnung (2023/1115) über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) in der Forstwirtschaft in Deutschland unterstützt das BMEL Waldbesitzer, die ab dem 30.12.2025 Sorgfaltspflichten erfüllen müssen. Bild: Alex Stemmers-Story/stock.adobe.com


BMEL unterstützt Waldbesitzer bei Vorbereitung auf die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte

Hilfestellung für praktikable Anwendung

Zur rechtssicheren Vorbereitung der deutschen Forstwirtschaft auf den Anwendungsstart der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) am 30. Dezember 2025 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seine Handreiche aktualisiert. Darin werden die tatsächlichen Anforderungen, die für die Forstwirtschaft in Deutschland relevant sind, bündig zusammengefasst und Wege für eine praktikable und effiziente Anwendung aufgezeigt.

Mit der Handreiche werden offene Fragen aus der Branche aufgegriffen und insbesondere für Kleinprivatwald, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse oder auch kleinere Kommunen eine konkrete Hilfestellung angeboten. Die Handreiche zeigt anhand von praxisnahen Beispielen konkrete Lösungswege für die Umsetzung der EUDR auf. Sie ist somit für die Forstwirtschaft ein wichtiges Begleitdokument zur EUDR und den Leitlinien und FAQs der Europäischen Kommission.

Die aktualisierte BMEL-Handreiche kann hier heruntergeladen werden.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hatte sich erfolgreich gegenüber der EU-Kommission und im Rat dafür eingesetzt, den Anwendungsstart der EUDR zu verschieben. Damit konnte Planungssicherheit geschaffen werden, damit sich Wirtschaft, Verwaltung und Produzenten in Drittstaaten auf die Anwendung der EUDR vorbereiten können und Lieferketten stabil bleiben. Aus Sicht des BMEL muss die EU-Kommission die nun gewonnene Zeit nutzen, um die Voraussetzungen für eine praxistaugliche, bürokratiearme und reibungslose Umsetzung der EUDR zu schaffen. Auch deshalb hat das BMEL mit der Handreiche die Initiative ergriffen, um der Forstwirtschaft aktuelle Informationen bereitzustellen und ihr die Vorbereitung auf die EUDR zu erleichtern.

Presseinformation der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe vom 26.02.2025

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