eingestellt 01.10.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, möchte die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode das Bundeswaldgesetz (BWaldG) novellieren. Wir erleben hier einen noch nie dagewesenen Prozess, der einen manchmal sprachlos macht. Nachdem lange Zeit versucht wurde, die Stimme der Waldbesitzer zu negieren, liegt jetzt ein (neuer) Referentenentwurf (BWaldG-E) vor, der derzeit in der Ressortabstimmung auf Bundesebene ist. Anstelle eines neuen Gesetzes ist nun vorgesehen, das bestehende BWaldG im Rahmen eines Artikelgesetzes zu novellieren. Zwar sind einige Kritikpunkte aufgenommen worden, eine Entwarnung bedeutet das aber nicht! Auch dieser Entwurf enthält zahlreiche Punkte, die für den Waldbesitz nicht akzeptabel sind. Deshalb gilt weiterhin: #FingerwegvomBundeswaldgesetz!
Auch wenn die Länder- und Verbändeanhörung derzeit noch nicht läuft, ist es wichtig, dass von Ihrer Seite die auf Landes- und Bundesebene laufenden Gespräche unterstützt werden, indem Sie auf Ihre, für Ihren Wahlkreis zuständigen Bundestagsabgeordneten – insbesondere auf die der Parteien der Ampelregierung - zugehen.
Vor einem Novellierungsprozess sollten erst einmal die Ergebnisse der aktuellen Bundeswaldinventur im Herbst abgewartet werden. Statt Ideologie sollte Fach- und Sachverstand herrschen. Das Bundeswaldgesetz hat sich in den letzten 50 Jahren bewährt und muss nicht aufgrund seines Alters novelliert werden.
Wir Waldbesitzer brauchen Vertrauen und Unterstützung bei der Waldbewirtschaftung, dem notwendigen Waldumbau sowie der Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels. Ideologische und starre Bewirtschaftungsvorgaben, nicht akzeptable Eingriffe in das Eigentum und der Aufbau von zusätzlicher Bürokratie sind keine Lösung. Ohne unseren Rohstoff Holz werden wir notwendige Transformationsprozesse nicht bewältigen können.
Wir haben Sie verschiedentlich ausführlich über den Prozess und die Inhalte informiert. Mit dem BWaldG-E manifestiert sich ein Paradigmenwechsel von einem multifunktionalen Waldgesetz zu einem Schutzgesetz und einer Priorisierung der Klimaschutzfunktion des Waldes. Künftig steht der Wald als Ökosystem im Mittelpunkt des Gesetzes. Damit verliert das BWaldG seine gesetzessystematische Eigenständigkeit und rückt gesetzgebungstechnisch näher an das Naturschutzrecht, was bei künftigen Rechtsentscheidungen Auswirkungen haben kann.
Mit diesem Entwurf wird das Waldeigentum geschwächt und verliert an Wert.
Sie erhalten die Präsentation unseres Informationstermins und eine Zusammenstellung der Kontaktdaten der Bundestagsabgeordneten der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP. Weiter fügen wir bei einige Kerninhalte des Entwurfs, die Sie bei Rückfragen oder im Gespräch mit den Abgeordneten vorbringen können. Diese Punkte bzw. Kritiken an einzelnen Regelungen des BWaldG-E können Sie auch als Textbaustein Ihres Schreibens an die Abgeordneten verwenden. Wir empfehlen Ihre eigene Betroffenheit als Waldbesitzer oder als FZus darzustellen, würde das Gesetz so kommen. Gehen Sie z.B. auch auf Ihre Multiplikatoren-Wirkung als FZus ein. Kommt das Gesetz so, befürchten Sie als Reaktion aus dem kleinstrukturierten Waldbesitz eine Aufgabe der Bewirtschaftung und des Interesses am Wald. Damit gingen das Engagement für Walderhalt und Waldumbau verloren.
Wirkungsvoll ist es auch, wenn Sie Ihre ablehnende Haltung zu dem Gesetzesvorhaben kurz und prägnant am Telefon gegenüber dem Abgeordneten oder seinen Mitarbeiter kundtun – die Telefonnummer erhalten Sie über die Homepage der Abgeordneten in der übersandten Liste.
Die Pressemitteilung der AGDW- Die Waldeigentümer zum Referentenentwurf finden Sie unter Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes ist Beleg für gescheitertes Novellierungsverfahren.
Unterstützen Sie bitte die Bundeskampagne #FingerwegvomWaldgesetz. Sie finden auf der Internetseite u.a. wichtige Kernbotschaften oder Material für Ihre Social Media Auftritte. Eine breite Sichtbarkeit ist notwendig. Bisher waren die Kampagne und verschiedene vom Waldbesitz beauftragte Rechtsgutachten erfolgreich. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen.
Ihr Bayerischer Waldbesitzerverband
Quelle: Email vom Bayerischen Waldbesitzerverband e.V. vom 27.09.2024