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der Waldbesitzervereinigung Kreuzberg e. V.
Aktuelle Infos
Präventionszuschüsse 2026 der SVLFG – Antragsbeginn 15. Januar 2026 um 10 Uhr
eingestellt: 13.01.2026
Sehr geehrte Waldbesitzer/innen, Sehr geehrte Waldbesitzer/innen,
bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen der SVLFG zur Förderung von Präventionsprodukten. Die Präventionszuschüsse können Unternehmen beantragen, die bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) versichert sind.
Die Zuschüsse werden im "Windhundverfahren" vergeben. Daher zählt Schnelligkeit! Merken Sie sich den Termin vor: Antragsbeginn 15. Januar 2026 um 10 Uhr
Sichern Sie Ihre Förderprämie! Für das Jahr 2026 wird die Fördersumme deutlich aufgestockt: Statt bislang einer Million Euro stehen nun insgesamt vier Millionen Euro zur Verfügung. Gleichzeitig wurde der Prämienkatalog spürbar erweitert.
Die Förderung ist auf 25 % des zuletzt in Rechnung gestellten LBG-Beitrags begrenzt. Darüber hinaus werden bis zu 25 % der Anschaffungskosten – jeweils bis zum festgelegten Maximalbetrag – erstattet. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, auch wenn sie bereits im Jahr 2025 einen Zuschuss erhalten haben. Pro Unternehmen kann für das Jahr 2026 ein Antrag gestellt werden. Ziel der Fördermaßnahmen ist es, die Arbeitssicherheit in den Forstbetrieben nachhaltig zu verbessern und präventive Investitionen gezielt zu unterstützen.
13 Thesen zum Klimaschutz durch Wälder und Holznutzung
eingestellt: 13.01.2026
13 Schlussfolgerungen der Leiterinnen und Leiter deutschsprachiger forstlicher Forschungsanstalten (Tagung „Kohlenstoffbindung in Waldökosystemen und Holzprodukten“ in Göttingen 2025)
Die Leiterinnen und Leiter der forstlichen Forschungsanstalten aus Deutschland, Schweiz und Österreich haben 13 Thesen zur Kohlenstoffbindung in Wäldern und Holzprodukten veröffentlicht. Der beste Klimaschutz entsteht durch stark reduzierte Treibhausgasemissionen – Wälder und Holz leisten einen Beitrag, wenn sie klimaresistent sind. Aktiver Waldumbau, Aufforstung und nachhaltige Holzverwendung sind dafür entscheidend.
Wichtige Kernbotschaften:
Vitalität geht vor: Nur resiliente Wälder binden langfristig CO₂ – Nutzungsverzicht birgt im Klimawandel hohe Risiken durch Absterben. Holz als Speicher: Holzprodukte ersetzen klimaschädliche Materialien und sichern Kohlenstoff langfristig außerhalb des Waldes. Keine Einseitigkeit: Wälder erbringen vielfältige Ökosystemleistungen – reine CO₂-Fokussierung ist abzulehnen. Realistische Ziele: LULUCF-Klimaziele (Land- und Forstwirtschaft) müssen angepasst werden; CO₂-Zertifikate brauchen klare Regeln.Die Thesen fordern aktive Bewirtschaftung statt Verzicht: Stabilisierung bestehender Wälder und gezielte Nutzung optimieren den Klimanutzen. Für Waldbesitzer bedeutet das: Klimaangepasster Umbau und Holzvermarktung stärken Resilienz und CO₂-Bindung.
Presseinformation ProHolz Bayern vom 03.12.2025
Dieses Jahr leider KEIN INFOTAG!
eingestellt: 11.12.2025
Ein Ersatztermin im Frühjahr 2026 ist in Planung.
Waldeigentümer begrüßen EUDR-Votum des Europaparlaments
eingestellt: 18.12.2025
EU-Kommission steht für weitere Verbesserungen in der Pflicht
Das Europaparlament hat am 17.12.2025 praxisnahe Änderungen der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) verabschiedet. Damit können die zwischen EU-Kommission, Vertretern des Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat vereinbarten Anpassungen sowie die Verschiebung des EUDR-Geltungsbeginns rechtzeitig vor dem Jahresende greifen. Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer und die Familienbetriebe Land und Forst begrüßen das Votum des Parlaments.
Nachdem der Rat der EU-Umweltminister gestern die im Trilog der EU-Institutionen vereinbarten Anpassungen beschlossen hat, zog das Parlament heute nach und votierte mit deutlicher Mehrheit für die Verschiebung des EUDR-Geltungsbeginns um ein weiteres Jahr auf 30.12.2026 und für inhaltliche Anpassungen an der Verordnung. Die Informationspflichten für Klein- und Kleinstbetriebe werden reduziert, die bürokratischen Lasten in der Lieferkette verringert. Bis zum 30.04.2026 soll die EU-Kommission die durch die Verordnung entstehenden Verwaltungskosten prüfen, mit der Option weiterer Vereinfachungen.
Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, erklärt: „Mein Dank gilt denjenigen Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die sich in den Trilogverhandlungen im Sinne der forstwirtschaftlichen Betriebe eingebracht haben. Mit dem heutigen Beschluss sind die strukturellen Probleme der EUDR allerdings noch nicht behoben, es entsteht jedoch die erforderliche Zeit für dringend notwendige Korrekturen. Jetzt ist die Europäische Kommission gefordert, diese Zeit für substanzielle Nachbesserungen zu nutzen, um unnötige Bürokratie für Waldbesitzer zu vermeiden.“
AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter stellt fest: „Die vom Parlament heute beschlossenen Anpassungen der EUDR kommen gerade noch rechtzeitig. Die abermalige Verschiebung und die notwendige Eindämmung überflüssiger Berichtspflichten sind Schlüsselelemente, um die Belastungen durch die EUDR einzudämmen. Bei allen erzielten Verbesserungen gilt es festzuhalten: Weitere Vereinfachungen gehören auf die Tagesordnung. Dazu zählen der Verzicht auf eine individuelle Meldepflicht für Klein- und Kleinstbetriebe sowie eine nur einmalige Meldepflicht für mittelgroße Unternehmen.“
Nach dem Votum des EU-Parlaments wird die Veröffentlichung der geänderten Verordnung im EU-Amtsblatt in den nächsten Tagen erwartet. Danach geht die Arbeit an weiteren Verbesserungen der Verordnung weiter. „Länder wie Deutschland haben kein Entwaldungsproblem. Das muss Leitschnur für einen risikoorientierten Ansatz der EU sein“, betonen Bitter und Elverfeldt.
Presseinformation AGDW-Die Waldeigentümer vom 17.12.2025





