eingestellt: 09.06.2026
Im Privat- und Körperschaftswald unterstützt die Forstverwaltung eine Wiederaufforstung, sei es nach Borkenkäfer-Befall oder Waldbrand. Die Waldförderung wurde hierfür erst kürzlich neu gestaltet. Körperschaften und private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erhalten beispielsweise 3,80 Euro pro Pflanze. Zu den Grundfördersätzen sind diverse Zuschläge möglich. So erhöhen sich die Sätze im Schutzwald nochmals um 50 Prozent, im Kleinprivatwald bis 20 Hektar um zehn Prozent.
Auszug Presseinformation StMELF vom 06.05.2026





