Neue Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Stammholz (RVWV)

eingestellt:  21.05.2026

Mit der Unterzeichnung eines umfassenden Dokumentenpakets durch die Präsidenten des Deutschen Forstwirtschaftsrates e.V. (DFWR) und des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbandes e.V. (DeSH) am 15.05.2026 ist die neue „Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Stammholz 2026“ (RVWV 2026) in Kraft getreten. Damit wird das zentrale Regelwerk der Branche an aktuelle rechtliche und technische Standards angepasst. Die Unterzeichnung markiert das Ende eines intensiven Fachprozesses. Die RVWV bildet in Deutschland seit 2005 die Grundlage für die abrechnungsrelevante Dimensions- und Qualitätsermittlung im Werk. Ihre Überarbeitung war notwendig geworden, um bestehende Regelungslücken zu schließen und die technischen Entwicklungen der letzten Jahre rechtssicher abzubilden. 

Wesentliche fachliche Neuerungen:
Kernbestandteil der Aktualisierung ist die künftige Verwendung des Durchmessers an der physikalischen Stammmitte als maßgebliche Grundlage für die Ermittlung des Abrechnungsmaßes. Damit wird der bislang verwendete Durchmesser an der Sortenmitte in diesem Anwendungsbereich abgelöst. Diese Anpassung trägt den Anforderungen des gesetzlichen Mess- und Eichwesens Rechnung und stellt sicher, dass ausschließlich rechtssicher verwendbare Messwerte in die Abrechnung eingehen. Unverändert fortgeführt wird dabei die etablierte Messmethode des „festen Winkels“. Wie bisher wird die Sortenlänge für die Herleitung des Abrechnungsmaßes verwendet. Gleichzeitig bleibt der Durchmesser an der Sortenmitte Bestandteil der RVWV und dient auch zukünftig als Bezugsgröße für qualitative Einstufungen, wie beispielsweise die Ermittlung der Stärkeklasse.
Erstmalig wurde im Rahmen der Weiterentwicklung eine Anlage zur Gestaltung und Kennzeichnung der für die Werksvermessung zugelassenen Messprotokolle ausgearbeitet. Auf dieser Basis können die Mess- und Berechnungsgrößen für die Lieferanten eindeutig zugeordnet werden und sind im Einzelnen nachvollziehbar. So wird die Transparenz der Mess- und Sortierergebnisse gestärkt und eine konsistente Dokumentationsbasis geschaffen. Ebenfalls neu aufgenommen wurden Regelungen zur sogenannten Teilstammerfassung. Diese dient der prozentualen Aufteilung des Abrechnungsmaßes eines vermessenen Langholzstammes in verschiedene Qualitätszonen.

Um den rechtlichen, fachlichen und praktischen Anforderungen gerecht zu werden, wird die RVWV 2026 in einer dreiteiligen Dokumentenarchitektur veröffentlicht:

  • Zusatzvereinbarung zur RVWV 2005: Sie bildet die inhaltliche Grundlage des Übergangs auf die neue Version RVWV 2026 und enthält die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen in detaillierter Form, so dass die zentralen Anpassungen im Vergleich zur RVWV 2005 transparent nachvollzogen werden können. 
  • Temporäre Anwendungsvereinbarung: Dieses Dokument regelt die praktische Übergangsphase. Es schafft Klarheit für Betreiberunternehmen, Hersteller, Prüfinstitutionen und Rundholzlieferanten und ermöglicht eine geordnete Implementierung der neuen Vorgaben. 
  • RVWV-Gesamtdokument „Arbeitsversion 2026“: Für die tägliche Praxis wurde eine Gesamtfassung erstellt, die insbesondere für Vertragsbeziehungen und die Prüfinstitutionen eine praxisgerechte Grundlage bildet.

Mit der Weiterentwicklung stellen DFWR und DeSH gemeinsam sicher, dass die RVWV auch künftig einen praxisgerechten, rechtssicheren und zukunftsfähigen Branchenstandard bildet. DFWR und DeSH werden im Kreis ihrer Mitglieder auf eine umfassende Anwendung der neuen RVWV hinwirken und zeitnah entsprechende Informationsangebote bereitstellen. Es ist ausdrücklich erklärtes Ziel der Verbände, dass in den Werken künftig die RVWV 2026 Anwendung findet.

Die RVWV 2026 ist seit 15.05.2026 gültig, ihre Anwendung wird von den Verbänden ab dem 01.07.2026 ausdrücklich empfohlen. Die Unterlagen zur RVWV 2026 können auf folgender Seite heruntergeladen werden: Protected link to rvr-deutschland.de

Information des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom 18.05.2026

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