Fördermöglichkeiten für Streuobstbäumen und Agroforstsysteme

eingestellt: 04.09.2025

Jetzt Antrag stellen: Bayernweite Fördermöglichkeiten für Streuobstpflege und Agroforstsysteme im September beantragen

(29. August 2025) München – Im gesamten September können Landwirtinnen und Landwirte auf ihren Flächen wieder Fördermittel für das Anlegen von Agroforststreifen und die Pflege von Streuobstbäumen beantragen.

Alle Streuobstbäume, die in die flächenbezogene KULAP-Maßnahme K78-Erschwerte Bewirtschaftung einbezogen sind, können einen geförderten Pflegeschnitt erhalten. Dieser dient der Baumgesundheit und -vitalität. Je nach Alter des Baumes stehen drei Pflegepauschalen zwischen 25 und 120 Euro je Baum bereit. Erstmalig können Landwirte den Antrag für diese, den Streuobstpakt Bayern unterstützende Maßnahme, dieses Jahr online stellen. Dadurch wird die Förderabwicklung sowohl für die Landwirte als auch für die Verwaltung vereinfacht.

So genannte Agroforstsysteme – also das streifenförmige Kombinieren von Ackerbau oder Tierhaltung mit Forstwirtschaft auf ein und derselben Fläche – sind andernorts auf der Welt schon viele Jahre fester Bestandteil der Landnutzung. Hierzulande sind sie vor allem strukturbedingt eher noch die Ausnahme; dennoch geht der Freistaat Bayern auch in diesem Punkt in Deutschland voran und macht ein Förderangebot: Wer Agroforststreifen anlegt, erhält einen Zuschuss von bis zu 65 Prozent der anfallenden Nettokosten. Die angebotene Investitionsmaßnahme ist inhaltlich so gestaltet, dass Antragsteller für die angelegten Agroforststreifen anschließend regelmäßige jährliche Zahlungen der EU im Rahmen der sogenannten Öko-Regelungen beanspruchen können.

Die Frist für das Einreichen von Förderanträgen für die beiden Agrarumweltmaßnahmen endet mit dem 30. September. An den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gibt es dazu weitergehende Informationen. Darüber hinaus ist es auch möglich, sich im Internet-Förderwegweiser des Staatsministeriums unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser zu informieren.

(Quelle: "Presseinformation des StMELF vom 29.08.2025")

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