Entbürokratisierung EUDR und Wiederherstellungsverordnung - Ihre Beteiligung ist gefragt!

eingestellt 07.08.2025

Information der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Oberfranken vom 07.08.2025

Aufruf zur Stellungnahme ("Call for Evidence") der EU-Kommission zu EUDR und Wiederherstellungsverordnung: Bitte um Beteiligung / Frist 10. September

Die EU-Kommission hat vor kurzem einen Aufruf zur Stellungnahme („Call for Evidence“) veröffentlicht.

In diesem Aufruf werden alle Interessenvertreter/Stakeholder gebeten, ihre Position zu dem von uns mit Nachdruck geforderten Umwelt-Omnibus zur Vereinfachung bürokratischer Belastungen in der Land- und Forstwirtschaft über ein Online-Portal Simplification of administrative burdens in environmental legislation darzulegen.

Über diesen Omnibus muss nach unserer Auffassung insbesondere eine vierte Risikokategorie bei der EUDR eingeführt werden. Auch hinsichtlich der Wiederherstellungs-Verordnung (W-VO) plädieren wir für eine grundlegende Überarbeitung.

Wir möchten Sie dringend bitten, sich an diesem Aufruf zu beteiligen. Zunächst müssen Sie sich anmelden: 

Vorgehensweise für die Beteiligung an dem „Call for evidence“ zur Vereinfachung administrativer Belastungen in der Umweltgesetzgebung



1.) Öffnen Sie folgende Internetseite

2.) Klicken Sie anschließend auf das gelb hinterlegte Feld „Rückmeldung abgeben“     

3.) Wenn Sie bereits Anmeldedaten besitzen (E-mail und Passwort) dann geben Sie diese bitte in das entsprechende Feld ein. Wenn Sie noch keine Anmeldedaten haben, dann klicken Sie bitte auf „create an account“ und füllen die gefragten Informationen in die Felder ein. 

4.) Sobald der Account freigeschaltet ist, können Sie sich anmelden und die Inhalte (max. 4000 Zeichen) eingeben.


Textbausteine Beteiligungsprozess „Call for evidence“ zur  Vereinfachung europäischer Umweltvorschriften und Verringerung des Verwaltungsaufwands bei der Umsetzung

Hier ist es zielführend, kurz mit eigenen Worten (max. 4.000 Zeichen) zu formulieren, da offensichtlich identische Texte durch den Algorithmus herausgefiltert werden.

EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
Hintergründe:

- Vorgaben der EUDR für heimische Betriebe (insbesondere Waldbesitzer und kleinere/mittlere Unternehmen) mit Unsicherheiten zum Verfahrensablauf, unverhältnismäßig hohem Aufwand und ernsten Bedenken hinsichtlich zusätzlicher Bürokratie verbunden.
- Negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit sind vorprogrammiert.
- Kleinen Betrieben droht ein erheblicher Wettbewerbsnachteil bis hin zum Marktausschluss auf Grund der technischen Hürden bei der Informationsbereitstellung und den hohen Transaktionskosten.
- Konkrete Beispiele für Umsetzungshindernisse der EUDR bei (Klein-)Waldbesitzenden und Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen:
- Wesentliche Informationen, die für die Erstellung der Sorgfaltserklärung notwendig sind, werden in den forstlichen Arbeitsabläufen derzeit gar nicht oder nicht vorab dokumentiert bspw. lateinische Namen der Baumarten.  
- Es ergeben sich erhebliche Herausforderungen hinsichtlich der Geolokalisation der Grundstücke der Waldbesitzenden. In der forstlichen Planung spielen Flurstücksgrenzen eine untergeordnete Rolle. Oftmals liegen diese Daten nicht vor.
- Es fehlen Ressourcen, diese Daten zu erheben und Dateien im EU-IT-System einzupflegen.
- Sollte Fremdeigentum bei der Erfassung der Geodaten inkludiert sein, bestätigt der Waldbesitzende automatisch auch für dieses Fremdeigentum die EUDR-Konformität. Das daraus erwachsende Haftungsrisiko kann in der Praxis niemand eingehen.
- Kleinwaldbesitzende vermarkten nur unregelmäßig und meist kleinere Mengen an Holz – bisweilen mit mehrjähriger Unterbrechung (sog. aussetzender Betrieb). Somit stellt sich keine Routine bei der Dateneingabe ein.
- Über ein geografisches Informationssystem, mit dem bei mehr als 4 Hektar Hiebsfläche das erforderliche Polygon erstellt werden könnte, verfügen Kleinwaldbesitzende nicht.

 
Forderungen:

- Um den Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der EUDR zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleiner Betriebe zu gewährleisten, sollte die EUDR als eine zentrale Verordnung im Bereich der Umweltvorschriften dringend in den Umweltomnibus aufgenommen werden.
- In diesem Zuge sollte eine vierte Risikokategorie („Null-Risiko“) für Länder mit vernachlässigbarem Entwaldungsrisiko (z.B. Deutschland) eingeführt werden.
- Im Rahmen der Vereinfachungen sollten die aktiven Berichtspflichten für Primärproduzenten (Waldbesitzende) aus Ländern/Regionen der „Null-Risiko-Kategorie“ entfallen. D.h. in der Folge, dass für Forstbetriebe in Deutschland, wie bisher unter der EUTR eine Dokumentationspflicht und keine Informationspflicht (Erstellung einer Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem) gelten.

 
Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur (W-VO)
Hintergründe:

- Die NRL ist mit hohem Regelungs-, Planungs- und Erhebungsaufwand verbunden, gefährdet produktive Flächen und greift tief in Eigentumsrechte ein.
- Die Umsetzung erfolgt auf Basis starrer Zielvorgaben ohne Rücksicht auf regionale Besonderheiten, wirtschaftliche Tragfähigkeit und klimatische Veränderungen.
- Die Verordnung steht in Konflikt mit Art. 39 AEUV und unterläuft zentrale Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).


Konkrete Umsetzungshindernisse der W-VO:

- Starke Eingriffe in die Eigentumsrechte und die Nutzungsfreiheit
- Wiedervernässung bewirtschafteter Moorstandorte mit existenzgefährdenden Folgen für Betriebe.
- Fragwürdige Verpflichtung auf „heimische Arten“ trotz zunehmender Klimaresilienz anderer Baumarten.
- Zielindikatoren wie Totholzanteil ohne gesicherten Bezug zur Biodiversität.
- Komplexe Berichtspflichten und fehlende Ressourcen für Monitoring und Datenerhebung
- Unklare finanzielle Verantwortlichkeiten für Maßnahmen mit dauerhafter Flächenbindung.

Forderungen:

- Gesamtheitliche Rücknahme bzw. zumindest grundlegende Überarbeitung der W-VO
- Freiwilligkeit, Planungssicherheit und vollständige Entschädigung als Leitprinzipien.
- Honorierung ökologischer Leistungen über marktnahe Modelle.
- Vorrang produktiver Flächen und rechtssichere Einbindung der Landnutzer.

Die Frist für die Teilnahme an diesem Aufruf ist der 10. September

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