Verschiebung der EUDR um ein Jahr

eingestellt 14.10.2024

Etappenziel erreicht – inhaltliche Überarbeitung weiter dringend erforderlich

Eine gute Nachricht für unsere bayerischen Waldbesitzer und Forstbetriebe. Wie heute aus Brüssel bestätigt, plant die EU-Kommission dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament zu empfehlen, die Einführung der EUDR (Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten) um ein Jahr zu verschieben. Die Regelungen sollten demnach für Großunternehmen erst zum 30.12.2025 und für Klein- und Kleinstunternehmen erst zum 30.06.2026 verbindlich werden. Hintergrund ist, dass die dazu erforderlichen Online-Portale nach Ansicht der Branche bis heute nicht einsatzfähig sind. Jedenfalls ist eine rechtskonforme Umsetzung und Implementierung für die Forstbetriebe bis zum 30.12.2024 nicht darstellbar. Darüber hinaus betrifft dies nicht nur Holz aus bayerischen Wäldern sondern zudem die Rohstoffe Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Naturkautschuk und Rind. Ganze Industriezweige hatten sich EU-weit gegen die Umsetzung der EUDR gewandt.

„Der geradezu weltweite Einsatz gegen die EUDR hat sich ausgezahlt. Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden aus Deutschland und anderen europäischen Ländern bis zur WTO haben mit Sachargumenten die EU-Kommission zu der Einsicht gebracht, darauf hinzuwirken, die Umsetzung der EUDR zum 30.12.2024 zu verschieben“, sagte der Präsident des Bayerischen Waldbesitzerverbandes am Rande einer Sitzung zu diesem Thema in Brüssel. Nun gelte es, auch inhaltlich die EUDR neu zu verhandeln. Denn weder in Bayern noch in anderen Regionen Europas ist aufgrund der strengen und bewährten Gesetzeslage mit einer Entwaldung rechnen, so Breitsameter weiter.

Der Bayerische Waldbesitzerverband bewertet die heutige Empfehlung der EU-Kommission zunächst nur als Etappenziel. Wichtig bleibe gerade die inhaltliche Überarbeitung der EUDR. Die ledigliche Verschiebung der Anwendung der EUDR um ein Jahr hilft der Branche nicht. Bürokratischer Aufwand und Verunsicherung werden bleiben.

Quelle: Presseinformation des Bayerischen Waldbesitzerverbands e.V. vom 02.10.2024

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