eingestellt: 21.12.2022
Bitte beachten Sie laufend die "Fragen und Antworten" der FNR zum Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement.
Besonders wichtig:
Bis zum 15. Januar des zweiten Jahres muss die Bewilligung für das aktuelle (zweite) Jahr „beantragt“ werden. Dies erfolgt jedoch nicht per Online-Antrag, sondern durch Einreichen eines entsprechenden Dokuments, in dem bestätigt wird, dass die Zuwendungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen. Etwaige neue Förderungen aus staatlichen Programmen müssen darüber hinaus auch angeben und nachgewiesen werden.
Der Zertifikatsnachweis muss bis zum 30. April des zweiten Jahres vorgelegt werden, bzw. bis maximal zu dem Datum an dem die o. g. 12-Monatsfrist endet.
Quelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
eingestellt: 22.11.2022
Die neue Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (bisher als „neue Waldprämie“ in der Diskussion) wurde am 11. November 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm und der Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) unter folgendem Link: https://www.klimaanpassung-wald.de/
Zudem stellen wir Ihnen die Übersicht "Fragen und Antworten zur neuen Waldprämie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW) zur Verfügung.
Bitte richten Sie Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren direkt an die FNR. Die FNR ist in diesen Angelegenheiten bereits jetzt unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Telefon 03843/6930-600 E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de
Quelle: Bayersicher Waldbesitzerverband e.V. 22.11.2022
Bitte beachten Sie hierzu folgende wichtige Information seitens der WBV:
Anders als bei der Beantragung bei der Bundeswaldprämie wird mit dem Durchlaufen des Onlineantrags und der Bestätigung der Teilnahme sofort eine verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung der Kriterien eingegangen. Auch der Geldfluss findet sofort statt. Es ist keine nachträgliche Stornierung von Anträgen vorgesehen.
Also unbedingt die Sache vorher gut durchdenken. Bitte dazu nochmals die Vorabkriterien lesen und schauen, ob diese wirklich erfüllt werden können. Erfüllen heißt auch dokumentieren.
eingestellt: 16.09.2022
Liebe Mitglieder*innen der Waldbesitzervereinigung Kreuzberg,
nach der Bundeswaldprämie aus 2020/2021 plant das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) ein neues Förderinstrument zur „Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement“.
Gegenstand der Förderung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über den Standards der Zertifizierungssysteme PEFC und FSC hinausgehende Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und gegen die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen.
Die entsprechende Richtlinie soll in den nächsten Wochen veröffentlicht werden; zeitgleich startet dann ein Online-Antragsverfahren bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) - wohl vergleichbar mit der Bundeswaldprämie.
Wir möchten Sie über die wesentlichen geplanten Eckpunkte der Prämie informieren - soweit sie uns bereits bekannt sind.
Achtung - Die Gelder werden nach dem "Windhundprinzip" verteilt, machen Sie sich daher jetzt frühzeitig Gedanken, ob Sie die Prämie beantragen möchten. Sobald die Richtlinie auf der Homepage der FNR veröffentlicht wird (ca. Ende September), beginnt die Antragstellung.
Stand 12.09.2022 - Quelle: Bayerischer Waldbesitzerverband e.V.