Waldbesitzervereinigung Kreuzberg e. V.  

WBV KREUZBERG e.V. - Von-Seckendorf-Str. 10 - ­D-91352 Hallerndorf
www.wbv-kreuzberg.de

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Liebe Waldbesitzende,

laut Waldzustandsbericht 2021 ist zwar aufgrund des kühlen und feuchten Sommers der Nadel- und Blattverlust nach den extremen Trockenjahren generell zurückgegangen bzw. gestoppt.

Leider sind wir in den drei fränkischen Bezirken wesentlich mehr von den Verlusten betroffen. Auch heuer haben weder die Kiefer in Mittelfranken noch die Fichte in Unterfranken die Nadelverluste der letzten Jahre kompensieren können. Es gibt aber auch Lichtblicke: Die Buchen in Nordbayern weisen im Vergleich zu 2020 geringere Verluste auf und erfreulicherweise behalten sowohl die Tannen als auch die Eichen ihren positiven Trend bei.  Angesichts der bereits eingetretenen Klimaänderung dürfen wir Waldbesitzende in den Bemühungen beim Waldumbau hin zu trockenheits- und wärmeresistenten Bäumen nicht nachlassen, es gibt keine Alternative wollen wir für unsere Nachwelt lebenswerte Bedingungen erhalten. Der Sommer 2021 wird wohl nur eine kleine Atempause gewesen sein, bleiben wir also am Ball!

Leider findet die Förderung der bei uns so erfolgreichen Plastik-Wuchshüllen ab 01.01.2022 ein Ende, waren diese doch mit ihrem Mikroklima so förderlich in der herrschenden Trockenheit.

Trotzdem wird seitens der Politik unsere Arbeit für das Gemeinwohl, den Klimaschutz, den Trinkwasserschutz und den Naturschutz gesehen. Nun kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Weichen im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung an. Unser Dachverband, der Bayerische Waldbesitzerverband e.V., wird hier unsere Positionen einbringen und darauf achten, dass diese in der Umsetzung auch Berücksichtigung finden werden. Wir wünschen unseren Vertretern ein gutes Gelingen bei der richtigen Weichenstellung der Forstwirtschaft der Zukunft und den entsprechenden Rahmenbedingungen!

Unser Wald für die Zukunft ist einen Kampf wert, werden auch wir im Kleinen nicht müde und sagen Sie anhand den Worten des Geschäftsführers des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, Hans Ludwig Körner, wo immer es Ihnen möglich ist – den Politikern aller Entscheidungsebenen, dass Walderhalt und Waldumbau nur gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort erreicht und umgesetzt werden kann. Ohne Waldbau kann aus kalamitätsgefährdeten und überbevorrateten Beständen kein Klimawald, Zukunftswald, Mischwald oder wie auch immer genannt, entstehen.

Aber freuen wir uns auch am schon Erreichten! Viele Mitglieder sind und waren in den letzten Jahren fleißig am Pflanzen - da ist schon viel Sehenswertes dabei!

Es grüßt herzlich
Ihre WBV Kreuzberg e.V.


Online-Umfrage zum Holzeinschlag im bayerischen Privatwald

Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft erhebt seit 20 Jahren im Auftrag des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Holzeinschlag im Privatwald. Für die Erhaltung der bestehenden Wälder bzw. Schaffung neuer Waldbestände, die zukünftig besser an die sich verändernden klimatischen Gegebenheiten angepasst sind, ist die aktive Waldbewirtschaftung unverzichtbar. Eine geregelte Forstwirtschaft bietet vielen Menschen Arbeit und Einkommen und ermöglicht es, die Gewinnung des nachhaltigen Rohstoffes Holz mit dem Erhalt des Waldes als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und den vielfältigen gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald, wie Luft- und Wasserreinhaltung, CO2 Speicherung oder Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktion, zu vereinbaren.

Grundlage dafür ist das Agrarstatistikgesetz Abschnitt 12 - Holzstatistik (§§ 78 bis 81) des Bundes. Die Holzeinschlagserhebung dient neben ihrem statistischen Wert auch als Entscheidungshilfe für forst- und umweltpolitische Fragestellungen.

Um die Erhebung zukünftig auf eine breitere Basis zu stellen und noch genauere Zahlen von der Fläche zu erhalten, sind alle interessierten und möglichst viele Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen eingeladen, sich an dieser Umfrage beteiligen. Insbesondere können bei einer größeren Anzahl an Teilnehmern z.B. die angefallenen Schadholzmengen auch bei räumlich begrenzten Schadereignissen oder die derzeitige Borkenkäfersituation in Bayern besser dargestellt werden.

Um einem möglichst großen Personenkreis eine unkomplizierte Teilnahme zu ermöglichen, wird deshalb vom 1. Januar bis 28. Februar 2022 wieder eine Onlineumfrage auf der Homepage der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft stattfinden. Den Link zur Umfrage finden Sie im genannten Zeitraum hier: www.lwf.bayern.de

Alle Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen sind, unabhängig von ihrer Waldfläche oder der Höhe ihres Holzeinschlages, eingeladen sich daran zu beteiligen. Die Auswertung der Zahlen und die Veröffentlichung von Ergebnissen erfolgen in anonymisierter Form. Die Daten werden nur für diesen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Holger Hastreiter
Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft


26.11.2021
Aktuelles aus dem forstlichen Pflanzenschutz – Blickpunkt Waldschutz 11/2021 der LWF (Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft)
Pflanzenschutzmittelzulassungen

polterspritzung

Polterbehandlung, Quelle: Stefan Huber, LWF

Mit Ablauf des Monats Oktober 2021 sind die Zulassungen den beiden Pflanzenschutzmitteln "Cyperkill® Forst" und "FORESTER®" ausgelaufen. Nach dem Erlöschen einer Zulassung bestehen gesetzliche Abverkaufsfristen für den Handel und Aufbrauchfristen für Anwender. So ist der Abverkauf von Pflanzenschutzmitteln nach Ablauf der Zulassung für einen Zeitraum von 6 Monaten legitim. Anwender haben darüber hinaus weitere 12 Monate Zeit, um diese Pflanzenschutzmittel aus ihrem Bestand anzuwenden. So ergibt sich für Anwender ein Zeitfenster von insgesamt 18 Monaten, um Restmittel aufzubrauchen.

Damit besitzt momentan nur noch "KARATE® FORST flüssig" eine reguläre Zulassung gegen rindenbrütende Borkenkäfer. Aber auch diese läuft Ende des Jahres aus.
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen wurde dieses Jahr das Bacillus thuringiensis-Präparat "Foray® 76B" zugelassen.

Auswirkungen der neuen Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Im Zuge des Aktionspaketes Insektenschutz wurden Gesetze und Verordnungen überarbeitet. Unter anderem wurde der Paragraf 4 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert und Paragraf 4a eingefügt (PflSchAnwV).

Für den Forst von Bedeutung ist ein Verbot der Anwendung von gewissen Pflanzenschutzmitteln (s.u.) in folgenden Schutzgebieten (§4):
•    Naturschutzgebieten
•    Nationalparken
•    Nationalen Naturmonumenten
•    Naturdenkmälern
•    gesetzlich geschützten Biotopen (§ 30 BNatschG)
•    Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach § 7 Abs. 1 BNatschG (= FFH-Gebiete)

Nachfolgende Pflanzenschutzmittelgruppen dürfen in diesen Gebieten ab sofort nicht mehr angewendet werden:
•    Herbizide
•    Insektizide mit Kennzeichnung bienengefährlich B1 bis B3 oder bestäubergefährlich NN 410
•    Pflanzenschutzmittel, die aus einem in Anlage 2 oder 3 der Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung gelisteten Stoff bestehen oder einen dort gelisteten Stoff enthalten. In diesen Anlagen ist auch Zinkphosphid gelistet, was der Wirkstoff aller zugelassenen Rodentizide im Wirkungsbereich Forst ist.

Zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden können Ausnahmen beantragt werden. Die nach Länderrecht zuständigen Behörden können diese erteilen.

Neben der Pflanzenschutzanwendungsverordnung ist zwingend auch die Landesgesetzgebung zu beachten. In diesem Kontext ist insbesondere Art. 23a des Bayerischen Naturschutzgesetzes einschlägig (vgl. Blickpunkt Waldschutz 14/2020). Dort wird ein Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden außerhalb intensiv genutzter land- und fischereiwirtschaftlicher Flächen in folgenden Gebieten ausgesprochen:
•    Naturschutzgebiete
•    gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile
•    gesetzlich geschützt Biotope

Ausnahmegenehmigungen hiervon sind bei den Unteren Naturschutzbehörden zu beantragen. Paragraf 4a der geänderten Pflanzenschutzanwendungsverordnung formuliert ein Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in einem Uferstreifen von 10 m Tiefe entlang von Gewässern. Hiervon ausgenommen sind kleine Gewässer, die wasserwirtschaftlich von untergeordneter Bedeutung sind.

Stefan Huber und Dr. Andreas Hahn, LWF Bayern


Fortbildungsprogramm 2021/2022 der Bayerischen Waldbauernschule in Kelheim

Ob frischer Waldeigentümer oder erfahrener Praktiker, an der Waldbauernschule Kelheim wird für jeden etwas geboten. Schauen Sie doch mal rein: https://www.waldbauernschule.bayern.de/

15.12.2021 und auch 2022 - Onlineseminar "Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht"
Zielgruppe: Waldbesitzende
Ziel: Sie kennen die Grundlagen der Verkehrssicherung
Inhalt: Erster Einblick in die Thematik Verkehrssicherungspflicht in Wäldern, wesentliche Rechtsgrundlagen, Pflichten von Waldeigentümern, grundlegende Hinweise, was beachtet werden sollte.
Uhrzeit 17.00-19.00 Uhr
Voraussetzung: Vollendetes 18. Lebensjahr
Preis Waldbesitzer: 15,00 €

26.01.2022 - Onlineseminar „Grundkenntnisse für neue Waldbesitzer in 100 Minuten“

Selbst wer bisher noch keinerlei Kenntnisse zur Waldbewirtschaftung hat, kann an dem kostenlosen Onlineseminar teilnehmen.

2022 - Onlineseminar "Wiederbestockung Schadflächen" 

Termine für 2022 werden von der Bayerischen Waldbauernschule noch bekannt gegeben.

 

Aktuelle Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen und Kurse finden Sie auf unserer Internetseite.

 

Impressum

Waldbesitzervereinigung Kreuzberg e.V.
Von-Seckendorf-Straße 10
91352 Hallerndorf

Telefon: +49 (0) 95 45 / 44 12 75
E-Mail: kontakt@wbv-kreuzberg.de

Vertretungsberechtigter Vorstand:
Bernhard Roppelt, (1. Vorsitzender) (Anschrift wie oben)
Georg Batz (2. Vorsitzender) (Anschrift wie oben)

Registergericht:
Amtsgericht Bamberg

Registernummer:
VR 10057


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